Im Amtsgericht Horb wurde wegen des Vorwurfs des Besitzes von Kinder- und Jugendpornografie verhandelt. Foto: Michael Spotts

Ein Mann ist wegen Besitz von Kinder- und Jugendpornos angeklagt. Warum es für ihn um viel geht.

In diesem Jugendporno-Prozess geht es um viel. Auch für den Angeklagten.

 

Dienstag, 15.30 Uhr. Es war unklar, ob der Angeklagte erscheint. Doch gegen 15.15 Uhr taucht der Mann mit seinem Verteidiger Stefan Wally auf.

Dann verliest der Staatsanwalt die Anklage: Der ledige Mann soll am zwei Jahre lang im Darknet in einem einschlägigen Forum Kinder- und Jugendpornos zum Download angeboten haben. Zu sehen sind dort unbekleidete elf bis 15 Jahre alte Mädchen, die auch sexuelle Handlungen an sich durchführen.

Bei der Durchsuchung wurden 62 schlimme Dateien gefunden

Bei der Durchsuchung im Mai 2025 wurden auch noch 62 kinder- und jugendpornografische Dateien auf seinen Rechnern und Festplatte beschlagnahmt, darunter Darstellungen, die als besonders schlimm gewertet wurden. Die Anklage: Verbreitung und Besitz von jugend- und kinderpornografischen Schriften.

Der Angeklagte will nichts zu den Vorwürfen sagen, lässt Verteidiger Wally erklären. Richterin Jennifer Dallas-Buob: „Der ermittelnde Kripo-Beamte hat sich für heute leider krankgemeldet. Es gibt zwei Ermittlungsberichte, die sehr ausführlich sind. Die könnte man verlesen.“

Lässt es der Angeklagte auf einen Prozess ankommen?

Dann erwähnt sie, dass der Angeklagte immer noch die Möglichkeit hat, ein Geständnis abzulegen. Verteidiger Wally: „Das will er nicht. Ich plädiere für die Aussetzung des Prozesses.“

Falls der Angeklagte den Einspruch gegen den Strafbefehl nicht zurücknimmt, könnte es für ihn noch heikler werden. Denn wenn man seinen Namen googelt, fällt eins auf: Er war in der Kinder- und Jugendarbeit aktiv sowie in kirchlichen Unternehmen.

Der Staatsanwalt: „Im Strafbefehl gibt es maximal die Möglichkeit, neben Geldstrafen auch Strafen auf Bewährung anzuordnen.“

Lässt es der Angeklagte auf eine nächste öffentliche Hauptverhandlung ankommen?