Wegen eines stark beschnittenen Feldahorns musste sich ein 60-Jähriger vor dem Amtsgericht verantworten – ein weiterer Akt in einem schon lange schwelenden Streit um Gemeindebäume.
Seit Jahren gibt es Zoff: In einer Gemeinde in der Raumschaft stehen Bäume auf Gemeindegrundstücken zwischen den Häusern. Der Bauamtsleiter berichtet vor Gericht: „Das sorgt für Ärger.“
In der Tat. Vor dem Amtsgericht sitzt ein Mann (60). Die Anklage sagt, warum er wegen Sachbeschädigung angeklagt wird: „Er hat die Krone eines Feldahorns so verunstaltet, dass der Baum irreparabel geschädigt ist. Der Schaden liegt bei 1000 Euro.“
Der Angeklagte sagt vor Gericht aus: „Ich wohne seit über 20 Jahren da. Die Gemeinde hat damals Paten für die Pflanzen an unserem Haus gesucht. Meine Frau hat das immer gepflegt, hat dort beispielsweise Lavendel gepflanzt und gegossen. Ich habe dann alle paar Jahre den Baum beschnitten.“
Angeklagter: Darum sorgen die Pflanzen der Gemeinde für Ärger Der Angeklagte ergänzt: „Die Gemeinde hat den Baum bei uns reingesetzt.“ Auch die Nachbarn beschweren sich über den Feldahorn und die anderen Bäume, die am Weg zwischen den Häusern sind: „Die verstopfen die Dachrinnen. Die Gemeinde schneidet auch ihre Hecken bei uns – aber das Zeug bleibt drei bis vier Wochen liegen.“
Hat der Angeklagte Ahnung vom Baumschnitt?
Richterin Jennifer Dallas-Buob will wissen, ob er Ahnung vom Baumschnitt hat. Der Angeklagte antwortet: „Vor Jahren habe ich mal einen Baumschnittkurs gemacht. Das ist lange her.“
Kahlschnitt wegen der Solaranlage? Dann kommt der Bauamtsleiter in den Zeugenstand. Er sagt: „Die Bauhof-Mitarbeiter haben mir gesagt: „Da sind zwei Bäume beschädigt. Die sind total zerschnitten.“
Bei einem Termin vor Ort habe er den Angeklagten gesehen: „Ich habe ihn angesprochen. Er hat nur gesagt: ‘Die beschatten meine Solaranlage.‘ Dann ist er ins Haus.“
Manche Bürger sägen Ärgerbäume einfach ab Die gemeindeeigenen Bäume werden von einer Baumpflegefirma betreut. Der Bauamtsleiter: „Die kontrollieren auch die Bäume. Bevor man eigenhändig zurückschneidet, sollte man zu uns kommen.“
Die Bäume – sie sorgen oft für Ärger in der Gemeinde. Der Bauamtsleiter: „Es sind schon viele verschwunden, die im Bebauungsplan verzeichnet sind.“
Was die Richterin und Verteidiger sagen Die Richterin fragt noch, ob der Amtsleiter etwas von den Patenschaften weiß. Der Bauamtsleiter: „Ich bin erst seit ein paar Jahren da. Wenn, dann war es weit vor meiner Zeit.“
Dallas-Buob sagt dann: „Ich glaube nicht, dass der Angeklagte den Baum beschnitten hat, um ihn kaputt zu machen.“ Sie schlägt eine Einstellung vor, wenn der Angeklagte die 1000 Euro bezahlt.
Verteidiger Joachim Schedler erwidert: „Wenn der Baum schon vor zehn Jahren irreparabel beschädigt war, wäre die Tat verjährt.“ Richterin Dallas-Buob: „Wenn der Baum die PV-Anlage verschattet, ist der erste Weg zur Gemeinde. Bei einem fremden Baum gilt eine höhere Sorgfalt. Mit 1000 Euro Zahlung ist der Schaden aus der Welt.“
Schedler bespricht sich mit seinem Mandanten. Dann stimmen beide zu.