Stalking per Handy – oft mündet es in körperliche Gewalt. Foto: Ra - stock.adobe.com

Ein Mann (43) ist wegen Vergewaltigung angeklagt. Er soll die Mutter seines Kindes außerdem monatelang gestalkt haben.

Diese Beziehung war wohl nichts für schwache Nerven. Monatelang soll ein Mann (34) die Mutter seines Kindes (2) gestalkt haben, weil sie ihn habe verlassen wollen. Er soll sie sogar vergewaltigt haben.

 

Staatsanwältin Martina verliest die Anklage: Nach der Trennung im Dezember 2023 klingelte der Angeklagte Ende Juli 2024 an der Tür. Er sagt lasst mich rein, sonst verrate ich deinen Eltern ein Geheimnis. Sie kam gerade vom Sport, hatte Bademantel und Slip an, sein Kind auf dem Arm. Er soll die Frau aufs Bett geworfen und versucht haben, sie zu vergewaltigen. Weiter soll er sie an den Haaren gegriffen und aus dem Badezimmer gezogen haben, in das sie geflüchtet war. Am 27. Oktober soll er ihr auf der Straße aufgelauert haben, sie am Hals gewürgt und gegen das Schienbein getreten haben. Am 1. Dezember habe er sie am Bein aus dem Auto gezogen, so dass sie verletzt worden sei. Dann habe er ihr Handy in den Bach vor dem Haus geworfen.

Angeklagter sagt nicht aus

Verteidiger Benjamin Waldmüller: „Zur Zeit wird mein Mandant keine Aussage machen.“ Die Öffentlichkeit wird ausgeschlossen, dann redet die Ex-Partnerin. Gut 90 Minuten.

Dann kommen rund um die Vernehmung von Polizisten weitere Details der Beziehung auf den Tisch: „Sie kam Mitte November zu mir. Sie war sich sehr unsicher, ob sie Anzeige erstatten soll.“ Dann packte sie aus. Abends habe er Sturm geklingelt, sie in ein Tanzlokal verfolgt. Er habe sie mit der Pistole und mit einem Küchenmesser bedroht. Am 13. Oktober 24 schrieb er ihr: „Du wirst das ganze Leben davon träumen, wie ich dich vergewaltigt habe.“

Zeugin zweifelhaft?

Die Kripo-Ermittlerin: „So wie sie es mir geschildert hatte, war ihr nicht klar, dass der Vorfall Mitte Juli eine Vergewaltigung war. Eine Freundin habe ihr gesagt: Sie soll das Anzeigen. Das war eine Vergewaltigung.“ Richterin Dallas-Buob: „In den Vernehmungsprotokollen steht davon nichts.“

Verteidiger Benjamin Waldmüller: „Ich stelle den Beweisermittlungsantrag, diese Freundin zu vernehmen.“

Richterin Dallas-Buob: „Laut der Aussage der Betroffenen gab es eine kurze Sache zwischen dem Angeklagten und dieser Freundin. Das ist eine neue Tatsache. Die Frage ist: Kriegen wir eine unbeeinflusste Aussage von dieser Zeugin? Wirkt der Angeklagte so auf sie ein wie auf sein Opfer?“

Staatsanwältin Martina: „Ich habe über einen Haftbefehl und Untersuchungshaft für den Angeklagten nachgedacht.“

Untersuchungshaft?

Verteidiger Waldmüller: „Ein starkes Stück, meinem Mandanten Verdunkelungsabsichten zu unterstellen. Definitiv waren bei meinem Mandanten gegenüber seiner Ex viele Emotionen und Eifersucht im Spiel. Eine Beziehungstat ist etwas völlig anderes.“ Dennoch werde er seinem Mandanten unmissverständlich mitteilen, dass er keinerlei Kontakt zu der Zeugin aufnimmt.

Richterin Jennifer Dallas-Buob sagt dem Angeklagten: „Wenn nur der leiseste Verdacht aufkommt, dass sie Einfluss auf diese Zeugin nehmen, kommen sie in Untersuchungshaft.“ Klartext: Das würde Gefängnis noch vor dem Urteil bedeuten.

Diese letzte Zeugin soll am Dienstag, 24. März, um 8.30 Uhr aussagen.