Der Fahrer des VW konnte nach dem Unfall nur noch tot geborgen werden. (Archivfoto) Foto: Feuerwehr

Karsten T. (34) muss für zwei Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. Mit seinem 388 PS starken Mercedes hatte er mit Tempo 200 drei Menschen totgefahren. Nicht jeder glaubt ihm seine Reue.

Pünktlich um 11.30 Uhr verliest Richter Albrecht Trick am Horber Amtsgericht das Urteil des Schöffengerichts: „Schuldig. Zwei Jahre und sechs Monate.“ Karsten T. (34, Name geändert) setzt sich, schließt die Augen, reibt sich mit den Händen die Knie.

Das Urteil hinterlässt Trauer, Schock, Vorwürfe. Der Nebenkläger-Anwalt, der die Mutter von Karstens Beifahrer vertritt: „Wenn Karsten T. mein Kind wäre, hätte ich erwartet, dass er den Arsch in der Hose hat und sich gleich bei allen Eltern entschuldigt. Sein Geschwätz, dass er mit den Opfern tauschen würde, halte ich nicht für glaubhaft.“

Mutter eines Opfers kann nicht vergeben

Die Mutter des VW-Fahrers – die Karsten T. vor dem Prozessauftakt als „Mörder“ bezeichnet hatte – ist diesmal im Gerichtssaal. Sie sagt: „Ich habe keine Vergebung für diesen Menschen. Ich glaube nicht, dass er bereut.“

Karsten T. kämpft mit den Tränen. Steht bei seinen letzten Worten auf, sagt: „Ich bin auf die Eltern von Stefan zugegangen. Die Rückantwort war negativ. Deshalb hatte ich nicht die Energie, auch auf die anderen Eltern zu zugehen. Ich habe monatelang danach bis 4 Uhr morgens im Bett gelegen und überlegt, mir das Leben zu nehmen!“

Unfall bei Tempo 200

Am 19. Februar vor einem Jahr war Karsten T. mit Tempo 200 in die Kurve bei Schopfloch gerast. 0,69 Promille. Driftete nach links ab und prallte auf einen VW-Touran. Sein Beifahrer Stefan und die Insassen des Touran – tot. Karsten kann sich nicht mehr erinnern.

Letzte Station vor dem Crash: Rexingen. Bei einem Freund von Stefan. Der erzählt als letzter Zeuge: „Stefan war gut drauf. Er hatte mit der Barkeeperin geschnäpselt. Ab halb zwölf waren beide bei mir. Karsten hat ein Bier getrunken. Halb eins habe ich ihm eine Flasche Selters gegeben, weil er noch fahren muss. Er hat sie leer getrunken. Plötzlich standen beide auf und fuhren los.“

Schon vor dem Unfall aufgefallen

Staatsanwalt Frank Grundke legt dann den Auszug aus der Verkehrssünderdatei in Flensburg vor. Am 22. Dezember 21 wurde Karsten mit seinem 388-PS-Mercedes mit 100 km/h (erlaubt: 70 km/h) bei Bad Wildbad außerorts geblitzt. 13 Tage vor dem Todes-Crash wurde der Punkt eingetragen.

In seinem Plädoyer fordert Staatsanwalt Grundke zwei Jahre und sechs Monate Gefängnis: „Mit 200 km/h in eine Kurve reinzubrettern, wo nur 100 km/h erlaubt ist, um die Kraft seines Autos auszutesten. Eine Vorsatztat, die drei Menschen das Leben gekostet hat.“

Verteidiger sieht keine Rücksichtslosigkeit

T’s Verteidiger Franz Schilling: „Alkohol spielt auch eine Rolle, aber nicht die überwiegende. Mein Mandant ist kein Raser. 30 km/h außerorts zu schnell – wenn jeder mal ehrlich ist, ist ihm das auch schon mal passiert. Es war eine große Verkehrswidrigkeit. Das subjektive Merkmal der Rücksichtslosigkeit ist nicht gegeben.“ Der Verteidiger fordert ein Jahr auf Bewährung. Die Mutter des VW-Fahrers stöhnt auf: „Was?“

Das Urteil

Dann das Urteil. Richter Trick: „Mit 0,69 Promille zur Tatzeit war der Angeklagte deutlich durch den Alkohol enthemmt. Mit der Wahnsinnsgeschwindigkeit durch die ihm bekannte Rechtskurve – das ist schon bei Tag unmöglich. Bei Nacht noch mehr.“

Die Zahlung von 2500 Euro Schmerzensgeld als Vergleich am ersten Verhandlungstag an Stefans Mutter – keine Strafmilderung. Trick: „Da ist viel zu spät zu wenig erfolgt. Die Reue des Angeklagten ist echt. Sein Ringen und Hadern sind nicht gespielt – davon ist das Gericht überzeugt!“

Die Verhandlung ist vorbei. Die beiden Mütter der Opfer von Karsten T. umarmen sich mit Tränen in den Augen.