Schule abgebrochen, Paketbote geworden. Warum ein 20-Jähriger ein Macbook einsteckte und was er dazu sagt. Es war nicht das erste Mal.
Hoffentlich lässt er in Zukunft die Finger vom Inhalt der Pakete, die er ausliefert.
Ein 20-Jähriger steht vor dem Amtsgericht Horb. Die Anklage sagt: Bei einer Rücksendung aus einem Horber Teilort hat er einfach den Macbook Air (899 Euro) aus dem Paket rausgenommen und verkauft. Dafür habe er 799 Euro bekommen.
Der Angeklagte: „Ich würde gerne den Gegenstand bezahlen. Ich habe es der Firma schon bezahlt und habe dadurch den Job verloren.“
Doch Richterin Jennifer Dallas-Buob will erst einmal wissen, wie das Macbook Air in seine Finger gelangt ist. Der Angeklagte: „Der Gegenstand ist aus dem Paket gefallen. Ich habe das Gerät im Auto gefunden. Ich wusste nicht, aus welchem Paket es gefallen ist.“
Die Ausrede: „Das Macbook ist rausgefallen.“
Die Richterin schaut auf die Lichtbilder. Zu sehen: Ein neutraler Karton mit aufgerissener Seite. Sagt: „Der Karton war geöffnet und wurde wieder zugeklebt. Die Seite ist aufgerissen.“
Der Angeklagte: „Bei Retouren sind nicht alle Pakete zugeklebt. Ich lege sie in der Zentrale auf das Band, wie sie sind. Weil eine Reklamation vom Chef gekommen ist, musste ich für den verlorenen Inhalt bezahlen. Mir wurden 1000 Euro vom Lohn abgezogen.“
Er hatte schon seiner Mutter ein Smartphone aus Paket geklaut
Fakt ist, so konnten die Ermittler nachweisen: Der Angeklagte hatte den Apple-Rechner für 779 Euro an ein Portal für gebrauchte Geräte verkauft. Die Ermittler: „Sein Vater hat die Strafe an die Firma überwiesen.“
Dann verliest die Richterin die Vorstrafen. Der Angeklagte hatte schon mal ein Paket aufgemacht und das Samsung Smartphone (Wert: 699 Euro) seiner Mutter gegeben. Laut Jugendgerichtshilfe hat er die Schule abgebrochen und ist immer noch von seinen Eltern abhängig.
Bleibt der Angeklagte in Zukunft sauber?
Weil der Angeklagte noch als Heranwachsender eingestuft wird, sagt Richterin Jennifer Dallas-Buob: „Der Schaden wurde wieder gutgemacht. Dennoch bleibt die Straftat – schon zum zweiten Mal. In dem Job als Paketzusteller muss man vertrauenswürdig sein. Sie verhängt eine Geldauflage mit sechs Monatsraten zu 250 Euro. Sie sagt: „Ich hoffe, sie zahlen. Sie sind jetzt Vater mit Kind und haben Verantwortung.“
Übrigens: Der Angeklagte hat seit kurzem einen neuen Job gefunden. Auch als Paketzusteller.