Mietzahlungen an Bedürftige: In einigen Fällen ist die Agentur für Arbeit beteiligt. Foto: Björn Wylezich - stock.adobe.com

Vermieter, Mieter und Vermittlerin sitzen auf der Anklagebank. Es geht um angebliche Mauscheleien mit der Miete – und um das Jobcenter.

Ein Prozess, der ein Schlaglicht auf eine Grauzone wirft. Es geht um eine Mehrfamilienhaus und die Frage: Wer hat was bezahlt? Einbehalten? Wer hat betrogen?

 

Die Anklagebank ist diesmal voll besetzt: Der Vermieter, drei Mieter und die Vermittlerin. Es geht um Betrug. Das Jobcenter zahlte die Miete für drei Wohnungen. Doch in wessen Taschen landete das Geld?

Der Vermieter: „Eine Frau wollte das Objekt mieten. Ihr gefiel es nicht. Sie habe aber drei Parteien, die einziehen wollten. Weil ich das Haus Ende 2023 gekauft hatte, habe ich über sie die Mietverträge gemacht.“

Wo blieb das Wohngeld vom Jobcenter?

Das Jobcenter zahlte jeweils über 1000 Euro Wohngeld an jeden der drei Mieter im Monat. Der Vermieter, so sagt er, bekam lediglich 740 Euro Kaltmiete und Nebenkosten. Jetzt sagt er: „Insgesamt sind mir die Mieter noch über 9000 Euro schuldig.“ An Miete, Nebenkosten und Kosten für die Sanierung der Wohnungen nach dem Auszug.

Die Mieter sagen: „Wir haben dem Vermieter das Geld in bar übergeben. Dazu kommt: Das Haus war gar nicht fertig. Wir konnten nur die untere Etage richtig nutzen, der Rest war noch nicht fertig ausgebaut. Da konnte man allenfalls in einem Raum schlafen.“

Was die Richterin zur Sprachbarriere der Mieter sagt

Richterin Jennifer Dallas-Buob: „Wenn Sie Leistungen vom Jobcenter bekommen, dann müssen Sie das Jobcenter auch darüber informieren, dass die Wohnungen nicht in dem Zustand sind, dass man sie vollständig bewohnen kann.“

Ein Mieter beruft sich auf die Sprachbarriere. Man habe der Vermittlerin alles überlassen, sie habe die Anträge für das Wohngeld ausgefüllt und ihnen erklärt.

Die Richterin: „Sie haben auch die Leistungen für Möbel beim Jobcenter in Anspruch genommen. Offenbar sind Sie in der Lage, zu kommunizieren.“

Hat der Vermieter heimlich abkassiert?

Die Vermittlerin: „Ich habe die Anträge für die Familie ausgefüllt.“ Die Familie sei über die Inhalte informiert gewesen. Hat sich der Vermieter die Taschen vollgemacht? Er sagt: „Im Mietvertrag stand, dass die Wohnungen noch nicht fertig sind. Oben hat noch das Bad gefehlt, in der Mitte wurde es in dem Moment des Einzugs gerichtet. Das Thema war: Die brauchen dringend die Wohnungen, sonst hätten die Mieter auf der Straße gesessen.“

Vermieter: „Bargeld macht nur Probleme“

Dann kommt eine Mitarbeiterin des Jobcenters als Zeugin: „Die Zahlungen des Wohngelds wurden zum 1. Mai vorläufig eingestellt. Weil die Angaben widersprüchlich waren.“ Grund war eine anonyme Anzeige bei der Polizei: Die Mieter kassieren Geld vom Jobcenter, zahlen aber keine Miete. Bei einer Außenkontrolle im März 2024 konnte niemand im Haus angetroffen werden.

Richterin Dallas-Buob fragt den Vermieter: „Kann es sein, dass die Mieter bar bezahlt haben?“ Der Vermieter: „Ich nehme überhaupt kein Bargeld an. Das macht nur Probleme.“ Er zeigt Kontoauszüge der Mietüberweisungen vor. Die enden aber fünf Monate, bevor er den Mietern kündigte.

Der Schlussstrich im Mietstreit

Dann zieht die Richterin einen Schlussstrich: „Sie als Mieter haben Leistungen vom Jobcenter bekommen und nicht alle an den Vermieter weitergeleitet. Ob das eine Straftat ist, lässt sich nicht mehr feststellen.“ Sie schlägt eine Einstellung des strafrechtlichen Verfahrens vor. Der Staatsanwalt stimmt zu.

Die Richterin: „Es war alles nicht ganz sauber. Sie als Mieter müssen sich jetzt mit dem Jobcenter auseinandersetzen. Der Vermieter kann zivilrechtlich seine Forderungen geltend machen.“