Etwas „blauäugig“ sei ein Ehepaar gewesen, als sie Kleidung in zehn großen Säcken kaufte. Die Ware – gestohlen. Das Paar – wegen Hehlerei vor Gericht.
Gemeinschaftliche Hehlerei hat ein Ehepaar aus dem Landkreis Freudenstadt begangen. Dafür muss der am Verhandlungstag 34 Jahre alt gewordene Ehemann nun 600 Euro Geldstrafe zahlen, seine 33-jährige Frau 300 Euro. Sie haben 582 Kleidungsstücke einer bekannten Modehandelskette, allesamt Neuware aus der damals aktuellen Kollektion, im Gesamtwert von 9661 Euro erworben. Richter Albrecht Trick zeigt sich am Ende der Verhandlung überzeugt: Diese Ware ist gestohlen oder unterschlagen, aber nicht rechtmäßig erworben worden, bevor sie an das Ehepaar verkauft wurde. Und das hätten die beiden Angeklagten erkennen können.
Geknickter Eindruck
Vor Gericht machen beide einen geknickten Eindruck, sowohl Staatsanwalt als auch Richter zeigen keinen Zweifel daran, dass sie „unbedarft“ und „blauäugig in was reingeschlittert“ sind.
Die Frau war Ende 2022 mit ihrer Tochter im Kindergartenalter auf dem Spielplatz gewesen, wo sie mit einer anderen, ihr unbekannten Frau ins Gespräch kam. Irgendwann ging es um Kinderkleidung. „Dann habe ich gesagt, dass die Klamotten heutzutage sehr viel kosten“, erklärt die Angeklagte. Daraufhin habe ihr die andere Frau ein Angebot gemacht. Ein Sack Kleidung für 100 Euro, im Internet gäbe es ähnliche Angebote. Das Ehepaar kaufte zehn Säcke.
Riesige Säcke geliefert
Geliefert worden seien dann unerwartet „riesige Säcke“. Die Qualität der Kleidung sei dürftig gewesen, Fäden haben herausgehangen, berichtet die Angeklagte, eine gelernte Schneiderin. Aber: Überall waren noch Etiketten an den Kleidungsstücken und Kleiderbügel.
Die Frau wählte einige wenige Stücke für die Familie aus, der Rest sollte an die Großfamilie in Rumänien gehen. Auf der Autobahn wurde der Kurier kontrolliert und das Paar geriet ins Visier der Ermittler.
Anwälte zweifeln Hehlerei an
Die Anwälte des Paares zweifeln an, dass die Hehlerei überhaupt stattgefunden hat. Die Ermittler hätten nicht geprüft, ob es sich um aussortierte oder heruntergesetzte Ware handelte. Zudem gäbe es etliche Möglichkeiten, wie die Ware vorher legal erworben werden konnte – auch zu dem sehr geringen Preis. Dementsprechend könnte man keine „Vortat“ nachweisen – und damit auch keine Hehlerei. Beide fordern nach ihren flammenden Plädoyers einen Freispruch für ihre Mandanten und die Herausgabe der Ware.
Felix Schneider, Rechtsreferendar für die Staatsanwaltschaft: Im Internet hätten die Angeklagten auch herausfinden können, dass der Preis viel zu gering angesetzt war. Zur Qualität meinte er: Die Modekette sei eben „keine Luxusboutique.“ Er forderte für den Mann eine Geldstrafe von 4500 Euro, für die Frau 2700 Euro.
1,70 Euro pro Kleidungsstück
Richter Trick sah die Schuld als erwiesen an. Er habe „keinen Zweifel, dass es sich um gestohlene oder abhandengekommene Ware handle.“ Der geringe Preis, im Schnitt 1,70 Euro pro Kleidungsstück, darunter auch hochwertige Daunenjacken, allein das hätte stutzig machen müssen.