Elf Cannabispflanzen hatte der Angeklagte in seinem Besitz – deutlich mehr als erlaubt. (Symbolfoto) Foto: IMAGO/Dreamstime

Ein Mann baut Cannabis am Gehweg an, bis die Polizei die Pflanzen beschlagnahmt. Eine Eskalationsspirale beginnt.

Zwei Bedrohungen und ein Verstoß gegen das Cannabisgesetz: Das wirft die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten am Horber Amtsgericht vor. Elf Cannabispflanzen soll der 55-Jährige angebaut haben – teils direkt vor seiner Haustür am Gehweg. Nachdem die Polizei die Pflanzen beschlagnahmt, droht der Mann – sogar mit einer Pistole.

 

Der Angeklagte, der sich vor Gericht selbst verteidigt, gesteht den Anbau, sieht sich jedoch nicht schuldig. Die Pflanzen habe er als Sichtschutz genutzt, nur die drei schönsten habe er zur Blüte bringen wollen. Eine Untersuchung bestätigt: Die Pflanzen enthalten kaum Wirkstoff. In 43,8 Gramm Material fanden die Ermittler lediglich 0,6 Gramm Tetrahydrocannabinol – den Hauptwirkstoff von Cannabis. Doch das lasse das Gesetz nicht zu, erklärt die Richterin. Für den privaten Anbau sind nur drei Cannabispflanzen erlaubt – unabhängig vom Wirkstoffgehalt.

Mann bedroht Staatsanwaltschaft

Nachdem die Polizei die Pflanzen beschlagnahmt, ruft der Angeklagte die Staatsanwaltschaft an und fordert pro Pflanze 1000 Euro Entschädigung. Als ein Beamter darauf hinweist, dass nur schriftliche Einwendungen berücksichtigt würden, wird der Mann ausfällig. Er selbst räumt ein, gesagt zu haben: „Ich zettel eine Gebetsbuchzündelei an – jeden Freitag auf eurem Parkplatz.“ Mit „Gebetsbuch“ meine er den Koran.

Der angerufene Justizangestellte, als Zeuge im Gericht, hält in einem Vermerk fest, der Mann habe am Telefon gesagt: „Sie werden sehen, was ich mit Ihnen tue, ich werde die Staatsanwaltschaft verbrennen.“ An diese Aussage könne sich der Angeklagte nicht mehr erinnern.

Bedrohung mit Schreckschusspistole

Dann beleidigt der Angeklagte einen Passanten, den er verdächtigt, die Cannabisplantage verraten zu haben. Der 60-jährige Angegriffene sei auf ihn zu gerannt, woraufhin sich der Angeklagte in seine Wohnung zurückgezogen habe. Der Passant, als Zeuge geladen, habe sich vor ein einsehbares Fenster gestellt. Laut Angeklagtem habe er sich hineingebeugt und sich auf dem Fenstersims abgestützt, was der Passant bestreitet.

Der Angeklagte habe sich dadurch bedroht gefühlt, eine Schreckschusspistole geholt und auf den Passanten gezielt. Zudem soll der Angeklagte gesagt haben: „Ich knall dich ab.“ Der Passant ruft die Polizei. Der Angeklagte meint, durch den Griff zur Pistole Schlimmeres verhindert zu haben: „Hätte ich sie nicht gehabt, hätte ich vielleicht Schläge bekommen“, sagt er und fügt hinzu: „Hätte ich mich mit einem Messer verteidigen müssen, wäre es blutig geworden.“

Im Gericht zeigt die Richterin, was bei der Durchsuchung der Wohnung des Angeklagten gefunden wurde: zahlreiche Waffen – darunter Schreckschusspistolen und -langwaffen, ein Paintballgewehr und Messer. Doch der Angeklagte kennt sich aus: Keines der Objekte verstößt gegen das Waffengesetz.

Das Urteil

Nach der Aussage zweier weiterer Zeugen fällt das Urteil: Schuldig in allen Punkten. Die Richterin verhängt eine Geldstrafe von 1800 Euro – angepasst an den finanziellen Spielraum des Angeklagten. Zudem muss er die Kosten des Verfahrens tragen. Die elf Cannabispflanzen sowie die Tatwaffe behält die Polizei ein. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Angeklagte kann dagegen vorgehen.