Ein Mann (31) auf der Bahnhofsszene Horb nennt sich Dämonenkönig. Jetzt bekam er sein Urteil mit der Auflage, zur Suchttherapie zu gehen.
Vor dem Amtsgericht sitzt ein Mann (31) aus der Bahnhofsszene. Der Polizist sagt: „Sein Verhalten war teilweise extrem.“
Im ersten Prozess gegen den gelernten Koch (Ausbildung in einem Edel-Hotel) zögerte Richterin Jennifer Dallas-Buob mit dem Urteil. Weil sie sicher sein wollte, dass der Angeklagte nicht krank ist. Eine berechtigte Frage. Ein 18-jähriger Zeuge sagte damals aus: „Ich sah, wie er auf der Motorhaube eines Audi TT herumsprang und rief: I am a Joker.“ Auf den Anhörungsbogen der Polizei schrieb der Anklagte: „Ich bin der Dämonenkönig.“
„Er warf sich auf die Motorhaube“
Im Mai 2024 gab es einen Vorfall auf dem Kaufland-Parkdeck. Eine Frau (23): „Der Herr stand vor uns. Plötzlich kam er mit Anlauf auf das Auto zugelaufen und warf sich auf die Motorhaube.“
Diesmal wurde im Amtsgericht die Videoaufnahme der Bodycam eines Polizisten gezeigt. Gefilmt wurde er, weil er im Rewe das Hausverbot gebrochen hatte. Das hat der Angeklagte auch im Kaufland, im Marktkauf und im Aldi-Süd. Die Aufnahme zeigt, wie der Angeklagte vor „mister.lady“ in den Aktiv-Arkaden sagt: „Fuck you.“ Reibt sich die Augen mit dem Stinkefinger. Und spuckt auf den Boden.
Der Angeklagte zeigt Reue
Der Angeklagte: „Ich entschuldige mich.“ Ein Kaufland-Mitarbeiter, der auch beim Parkdeck-Vorfall dabei war, sagte: „Der war meistens betrunken oder auf Drogen. Und er hat auch seltsam gelacht.“
Doch wie krank ist der Angeklagte? Bettina Holtschmidt-Täschner, psychiatrische Gerichtsgutachterin: „Psychiatrisch war nichts festzustellen. Das Suchtkriterium beim Alkohol bekommt man gerade so hin. Wenn man die Zeugen so hört, scheint er bei den Taten zwar alkoholisiert gewesen zu sein. Aber nicht so gravierend.“
Gutachterin: „Er lässt sich nicht in Karten schauen“
Verteidiger Stefan Wally: „Gibt es eine Erklärung, warum sich die Taten damals so gehäuft haben?“ Die Gutachterin: „Er lässt sich nicht in die Karten schauen.“
Dann die Plädoyers. Die Staatsanwaltschaft fordert ein Jahr und drei Monate auf Bewährung, Sozialstunden und Suchttherapie. Sie sagt: „Seit Mitte 2024 ist er nicht mehr straffällig geworden. In der Zwischenzeit wurden zwei Haftstrafen vollstreckt. Das hat wohl Eindruck auf ihn hinterlassen.“ Verteidiger Wally schließt sich an: „Es bleibt nebulös, was der Auslöser war.“
Angeklagter will nicht mehr ins Gefängnis
Dann ergreift der Angeklagte das letzte Wort: „Ich bin für Sozialstunden. Nicht für eine Freiheitsstrafe.“
Danach das Urteil: ein Jahr und drei Monate auf Bewährung. Jennifer Dallas-Buob: „Der Angeklagte wusste, was er tat. Inzwischen konnte er sein Verhalten offenbar mit dem Gesetz in Übereinstimmung bringen. Die zwischenzeitlich verhängte Haft hat Ihnen ein Gefühl vermittelt, das Sie vorher nicht kannten. Seitdem sind Sie nicht mehr aufgefallen.“ Die Auflagen des Gerichts: 150 Sozialstunden, fünf Sitzung bei der Suchttherapie.
Zwei Tage später, 21 Uhr.Der 31-Jährige steht am Kaufland-Eingang, eine Dose Bier in der Hand, offensichtlich betrunken. Er geht Richtung Bus.