Ein Alkoholatemtest. Ein Gerichtsprozesse wegen einer Trunkenheitsfahrt fand in Horb statt. Foto: benjaminnolte - stock.adobe.com

Volltrunken im Straßenverkehr bei Loßburg: Ein 42-Jähriger verursachte zwei Unfälle mit über 2,6 Promille. Was er vor Gericht sagte und warum er weiter Mofa fahren darf.

Das klingt schon verrückt, was ein 42-Jähriger sich im Straßenverkehr geleistet hat. Mit 2,7 Promille am Steuer – das kann ja auch nicht gut gehen.

 

Die erste Fahrt unter Alkohol: Im Juni 2025. Ein Handwerker (38): „Plötzlich kam mir ein Auto mit dem Verkehrsschild auf der Haube mitten auf der Straße entgegen. Das Schild war in der Scheibe eingeschlagen. Meine Freundin rief nur: „Weich aus“.“

Das Auto des Angeklagten kam zum stehen. Der Handwerker: „Er sagte nur: Keine Polizei.“

Im Kreisverkehr gestürzt

Doch es wurde nicht besser. Ein Autofahrer (26) erzählt, was ihm mit dem Angeklagten im September 2025 passiert ist: „Wir waren auf dem Weg nach Hause. Im Kreisverkehr Loßburg lag er gestürzt mit dem Roller direkt auf der Ausfahrt. Sein Knie war aufgeschlagen, mein Bruder wollten den Roller aufheben. Er beleidigte ihn.“ Ein Arbeiter (37): „Er hatte Schürfwunden am Kopf, war im Arsch. Ich habe den Krankenwagen gerufen.“

Erst Schild auf der Haube, dann volltrunken auf dem Roller

Der Angeklagte: „Ich will mich bei beiden entschuldigen.“ Was war da los? Beim ersten Crash, so 42-Jährige, ging ein Suizid-Versuch voraus. Als sich ein Krankenwagen näherte, sei er ins Auto: „Ich bin weg und woanders hingefahren.“

Angeklagter: „Mir fehlt der ganze Tag“

Dabei rammte er in einer Kurve zwei Verkehrszeichen weg. Sagt noch: „Mir fehlt der ganze Tag.“ Im Krankenhaus ergab die Blutprobe 2,79 Promille. Beim Roller-Unfall waren es 2,62 Promille.

Wie kann man so abstürzen? Die Trennung. Der Angeklagte: „Ich hatte einen guten Job. Meine Tochter wollte bei mir wohnen – deshalb habe ich den Job gekündigt. Als sie dann wieder zur Mutter zurückwollte, ging es bergab.“

Inzwischen ist der Angeklagte abstinent

Im November war er in der Entgiftung, hat eine Therapie begonnen. Richterin Dallas-Buob will wissen, wie es läuft. Der Angeklagte: „Ganz gut. Teilweise gibt es noch Suchtdruck. Aber seit der Entgiftung habe ich keinen Schluck mehr getrunken.“ In der Therapie wurde auch seine Depression behandelt.

Doch Mofa fährt er weiter, zeigt seinen Mofa-Führerschein vor. Richterin Dallas-Buob: „Das ist vom Fahren ohne Fahrerlaubnis nicht erfasst.“ Weil der Roller beim Kreisverkehr-Unfall auf 25 km/h gedrosselt war, zieht der Staatsanwalt hier seine Anklage wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis zurück.

So sieht das Urteil aus

Der Angeklagte habe sein „Kernproblem Alkohol“ erkannt. Die Anklage plädiert auf acht Monate auf Bewährung.

Dann das Urteil. Richterin Jennifer Dallas-Buob verurteilt ihn zu vier Monaten auf Bewährung. Dazu gibt es eine Sperre von neun Monaten auf den Führerschein: „Das muss sein. Das Risiko, unter Alkohol am Steuer ein Leben zu zerstören, ist hoch.“ Der Angeklagte muss 1000 Euro an die Kreisverkehrswacht des Landkreis Freudenstadt überweisen.