Fahren unter Alkoholeinfluss – nicht zum ersten Mal endet es vor dem Amtsgericht. Foto: weerapat1003 - stock.adobe.com

Mann (65) feiert feuchtfröhlich. Morgens Bier, mittags ein Weizen. Dann rammt er ein Auto. Die Blutprobe ergibt 1,35 Promille. Trotzdem gibt es Freispruch.

Betrunkene haben eine Schutzengel, heißt es. Dieser Mann (65) hat auch noch Glück vor Gericht. Eigentlich war er angeklagt wegen Unfallflucht und wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs.

 

Was war passiert? Laut Anklage hatte der Angeklagte Mitte Mai 2024 mittags am Parkplatz vor einem Lokal einen Mercedes gerammt. War einfach davon gefahren – heim in einen Ortsteil. Die Blutprobe ergibt 1,35 Promille.

Der feuchtfröhliche Tag des Angeklagten

Ein klarer Fall, oder? Der Angeklagte lässt Verteidiger Rüdiger Kaulmann eine Erklärung verlesen: „Am Abend vorher war ich auf einer Geburtstagsfeier, habe Alkohol getrunken. Wie viel, weiß ich nicht mehr. Ich musste ausschlafen. Morgens um 11.30 Uhr habe ich ein Bier getrunken.“ Dann sei er in ein Lokal nach Horb gefahren und habe ein Hefeweizen getrunken; danach sei er weggefahren.

Weiter lässt der Angeklagte erklären: „Von einem Aufprall auf ein anderes Auto habe ich nichts gemerkt. Ich war um 14.30 Uhr daheim. Dann habe noch eine halbe Flasche Rosé und ein bis zwei Flaschen Bier getrunken. Gegen 15 Uhr bin ich eingeschlafen, bis die Polizei kam.“ Um 16.53 Uhr wird die Blutprobe genommen: 1,35 Promille. Laut Polizeiaussage eines Taxifahrers habe er den Aufprall des Fords auf den Mercedes gesehen, gewunken und gerufen. Der Angeklagte: „Davon habe ich nichts bemerkt.“

Sachverständiger Rauland: „Spuren am Ford sind nur Dreck“

Kfz-Sachverständiger Frank Rauland: „Der Aufprall muss Stoßstange an Stoßstange gewesen sein.“ Er zeigt den Schaden am Mercedes: Unten links am nach hinten gebogenen Stoßfänger. Rauland: „Das war eindeutig ein Stein einer Mauer. Mit einem Auto geht das gar nicht.“

Rauland zeigt den Heckstoßfänger des Fords vom Angeklagten – ebenfalls nach unten gebogen: „Da müsste oben alles kaputt sein, um unten Kontakt zu bekommen. Die dunklen Spuren dort in der selben Höhe wie am Mercedes sind nur Dreck.“ Bei einem leichten Aufprall müsse das der Fahrer nicht unbedingt bemerken. Das habe mit Alkohol nichts zu tun.

Rechtsmedizinerin: „Angeklagter hatte Grundpegel“

Was der Angeklagte betrunken während der Fahrten? Rechtsmedizinerin Melanie Hohner: Ein Nachtrunk ist nicht ausgeschlossen. Ob es Wein und Bier waren, wie der Angeklagte sagt – unklar.

Klar nur: „Der Methanol-Wert im Blut ist bei 12 mg. Das heißt: Der Angeklagte war alkoholgewöhnt, dürfte immer einen Grundpegel von 0,3 bis 0,5 Promille im Blut zu dem Zeitpunkt gehabt haben.“ Dieser Pegel könne auch während der vermuteten Tatzeit um 14 Uhr im Blut gewesen sein.

Laut Verteidiger Kaulmann sei dieser Alk-Grundpegel an sich legal: „Das ist noch nicht mal eine Ordnungswidrigkeit.“

Das sagen die Prozessbeteiligten

Richterin Jennifer Dallas-Buob: „Stand jetzt ist eine Unfallflucht nicht festzustellen.“ Staatsanwalt Julian Mang: „Diesen Vorwurf sehe ich als widerlegt an. Der Angeklagte zeigte damals keine Ausfallerscheinungen.“

Die Richterin: „Die fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs wäre nur gegeben, wenn Alkohol mit eine Rolle beim Unfall gespielt hätte. Sachverständiger Rauland sagte, dass kann auch Nüchternen passieren. Für fahrlässige Trunkenheit im Verkehr fehlen uns die Ausfallerscheinungen.“

Darum bekommt der Autofahrer Freispruch

Verteidiger Kaulmann erklärt noch, dass sein Mandant seine damals vorhandenen Gesundheitsprobleme nicht mehr habe. Dann verkündet die Richterin den Freispruch: „Es ist nicht auszuschließen, dass ihr Alkoholpegel im Blut niedrig war, als sie gefahren sind. Obwohl sie an dem Morgen mit Bier gestartet sind.“