Wegen ihrem nächtlichen Beutezug in den Straßen des Haigerlocher Stadtteils Weildorfs wurden zwei Nordafrikaner vom Amtsgericht Hechingen zu Gefängnisstrafen verurteilt.
Eine nächtliche Diebstahlsserie in der Nacht vom 24. auf den 25. Januar in diesem Jahr sorgte im Haigerlocher Stadtteil Weildorf für Aufsehen. Zwei junge Männer plünderten aus nicht abgeschlossenen Autos, Wohnmobilen und Garagen so ziemlich alles, was ihnen in die Hände fiel – unter anderem digitale Geräte wie Tablets, Werkzeug, E-Bikes, aber auch einen Kasten Bier. Die Polizei konnte die Täter auf frischer Tat festnehmen; seither sitzen die beiden, ein 29-jähriger Nordafrikaner und sein 23 Jahre alter Landsmann, in Untersuchungshaft.
Der Prozess gegen die Angeklagten vor dem Amtsgericht Hechingen fand am späten Mittwochnachmittag seinen Abschluss. Angeklagt waren insgesamt 15 Taten, darunter die Diebstahlsserie in Weildorf. Weil der 29-Jährige im Laufe der Tatnacht ein Messer klaute und es an sich nahm, stand auch die Verurteilung wegen Diebstahls mit Waffen zur Debatte.
Nach der Festnahme in Weildorf durchsuchte die Polizei zudem die Unterkunft des 23-Jährigen in Haigerloch und fand dort weiteres Diebesgut, das anderen Taten zugeordnet werden konnte. Daher waren auch Diebstahlsdelikte, begangen in Haigerloch, aber auch in Balingen, aus dem Jahr 2024 Teil der Anklage.
Angeklagte in Teilen geständig
Beim Prozessauftakt vor zwei Wochen räumten die beiden Angeklagten den nächtlichen Beutezug in Weildorf vollumfänglich ein. Sie seien unter Alkoholeinfluss nicht mehr Herr ihrer Sinne gewesen. Der 23-Jährige bestritt jedoch einige der weiteren zurückliegenden Taten. Er verwies darauf, dass das in einem Schrank gefundene Diebesgut in seinem Zimmer in einer Geflüchtetenunterkunft in Haigerloch nicht ihm gehöre.
Eigentlich ein Einzelzimmer
Ob zu diesem Zeitpunkt im Januar eine weitere Person in diesem Zimmer genächtigt hatte, konnte im Laufe der Hauptverhandlung nicht abschließend geklärt werden. Die für die Unterkunft zuständige Verwaltungsangestellte des Landratamtes sagte als Zeugin aus, dass das betroffene Zimmer von Seiten der Behörde als Einzelzimmer ausgewiesen sei.
Die Fotos vom Tag der Durchsuchung sprechen aber eine andere Sprache. Dort war ein zweites Bett mit Decke und Kissen, aber ohne Bettlaken, zu sehen. Ebenfalls auffällig: In dem Zimmer befanden sich zwei Kartonagen an „Erstausstattung“ mit Geschirr, einem Topf, einer Pfanne, Bettwäsche und Ähnlichem. Diese, so die Zeugin, erhalten alle Geflüchteten nach ihrer Ankunft. Warum also zwei Kartons, wenn nur einer in dem Zimmer gewohnt hatte?
Regelmäßig müssen Schlösser getauscht werden
Die Angestellte des Landratsamtes ordnete ein: „Wir kriegen nur bedingt mit, ob zwei Personen in einem Einzelzimmer wohnen.“ Nach ihren Informationen war für das betroffene Zimmer aber nur ein Schlüssel ausgehändigt. Aber auch da gebe es natürlich Mittel und Wege, diesen nachzumachen. Sie berichtete, dass durch die Fluktuation in den Unterkünften regelmäßig Schlüssel abhanden kommen und Schlösser ausgetauscht werden müssen. Dem 23- Jährigen diese Taten nachzuweisen, das sah auch die Staatsanwältin ein, schien schier unmöglich.
Blieb noch vorrangig das Strafmaß für die Diebstahlsserie in Weildorf zu finden. Die Staatsanwältin forderte für die Angeklagten je mehr als dreijährige Haftstrafen. Der Richter beließ es beim 23-Jährigen bei zwei Jahren und zehn Monaten, der 29-Jährige muss drei Jahre und drei Monate ins Gefängnis. Er hielt den Angeklagten ihr Geständnis zugute, auch dass die Beute größtenteils den Besitzern wieder zurückgegeben werden konnte. Jedoch sei durch die Taten das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung, insbesondere in einer dörflichen Gegend wie Weildorf, massiv beschädigt worden.