Tatort war der Hechinger Bahnhof in einer Juni-Nacht im Jahr 2022. Foto: Stopper

Ordentlich Wut wegen einer Zugverspätung hatte ein heute 32-Jähriger im Juni 2022. In der Folge soll er Scheiben am Hechinger Bahnhofsgebäude eingeschlagen und Autos der SWEG beschädigt haben. Nun musste er sich vor dem Amtsgericht verantworten.

Der Frust des Angeklagten war selbst für den Richter und den Staatsanwalt bei der Verhandlung vor dem Amtsgericht Hechingen verständlich: Der heute 32-jährige Mann wollte mit seiner Begleitung am 26. Juni 2022 mit dem Zug von einem Konzert zurück in seinen damaligen Wohnort Balingen reisen. Das Problem: Aufgrund von Zugverspätungen kamen die beiden gegen 1.20 Uhr in der Nacht in Hechingen mit der letzten Bahn an; eine Weiterfahrt nach Balingen war erst am nächsten Morgen möglich.

 

Das Bahnpersonal habe ihm auch nicht weiterhelfen wollen und dem öffentlichen Telefon in der Nähe des Hechinger Bahnhofs sei der Hörer abhanden gekommen. Sprich: Die Situation schien aussichtslos, die Wut des Angeklagten staute sich auf. In der Folge soll er mit einem Metallbecher Glaselemente am Bahnhofsgebäude zerstört und vor dem Bahnhof parkende Fahrzeuge der Südwestdeutschen Landesverkehrs-GmbH (SWEG) beschädigt haben. Konkret habe der 32-Jährige mehrere Spiegel abgetreten und Scheiben eingeschlagen. Unter dem Strich steht ein Sachschaden von knapp 10 000 Euro.

Teilgeständnis überzeugt den Richter nicht

Was sagt der Angeklagte zu den Vorwürfen? „Die Schäden am Bahnhofsgebäude gebe ich zu, mit den Autos habe ich nichts zu tun“, so seine Angaben während der Verhandlung, bei der er sich selbst verteidigte. Ein Teilgeständnis, dem Staatsanwalt und Richter nicht vollends trauten. Denn: Die Beweislast, auch für die Schäden an den Autos verantwortlich zu sein, war erdrückend. An zwei Außenspiegeln war die DNA des Angeklagten gefunden worden. Dazu kommt, dass der Angeklagte und seine Begleitung beim Eintreffen der Polizei alleine am Bahnhof waren.

„Mir stellt sich die Frage, wer es denn sonst gewesen sein soll“, meinte der Richter zweifelnd. Für ihn schien der Sachverhalt klar zu sein. Mit diesen Fakten konfrontiert, ruderte der 32-Jährige etwas zurück: Möglich sei auch, dass er sich an die Randale an den Autos nicht mehr erinnern könne. Schließlich habe er damals auch Alkohol – die Rede war von sechs, sieben oder acht Bier – getrunken und die Tat liege nun auch schon fast drei Jahre zurück. Einräumen wollte er sie vollends aber nicht.

Richter verhängt Freiheitsstrafe

An der Meinung des Staatsanwalts und des Richters änderte das aber nichts. Für sie war das Motiv eindeutig, nämlich der Hass auf die SWEG. Dazu passe, dass das einzige Auto am Bahnhof ohne SWEG-Schriftzug in dieser Nacht unbeschädigt blieb.

Die Staatsanwaltschaft forderte für die Tat – das Delikt wurde als Sachbeschädigung verhandelt – eine sechsmonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung. Dieser Einschätzung folgte der Richter in seinem Urteil, dazu muss der Verurteilte 120 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Eine Geldstrafe bot sich ob der finanziellen Situation des 32-Jährigen nicht an, darüber hinaus sei sein Vorstrafenregister mit 19 Eintragungen – darunter häufiges Schwarzfahren – prall gefüllt. Die Wut über die Zugverspätung könne er teilen, trotzdem dürfe diese nicht in solch einem Gewaltakt resultieren, so der Richter abschließend.