Zwei Männer haben illegal mit Schreckschusswaffel gehandelt und standen deshalb vor dem Landgericht Hechingen.  (Symbolfoto) Foto: SoDope/Pixabay

Täter entschuldigen sich vor Gericht. Richter appelliert an Vernunft der jungen Männer.

Zwei Männer aus Jungingen und Mössingen standen wegen illegalem Besitz von Schusswaffen vor dem Landgericht Hechingen. Beide bekamen nun eine Freiheitsstrafe.

Jungingen/Mössingen/Hechingen - Am ersten Prozesstag war durch eine Verständigung nach den Geständnissen bereits der Strafrahmen festgelegt worden. Dieser lag beim 35-jährigen Junginger zwischen einem Jahr und neun Monaten und zwei Jahren und drei Monaten. Das Gericht hielt eine Strafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung für angemessen. Zudem muss er 200 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten und Bewährungsauflagen erfüllen. Somit bleibt er auf freiem Fuß, da nur eine Strafe ab zwei Jahren nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt worden wäre.

Der 32-jährige Mössinger muss zwei Jahre und acht Monate ins Gefängnis, im Vorfeld war der Strafrahmen zwischen zwei Jahren und sechs Monaten und drei Jahren festgelegt worden. Außerdem ist ein Wertersatz von 12.300 Euro sowie zusätzlich 1500 Euro für den Junginger festgelegt worden. Der Haftbefehl für den Junginger wird aufgehoben, der für den Mössinger bleibt aufrechterhalten.

Täter entschuldigen sich vor Gericht

Der Staatsanwalt hatte in seinem Plädoyer zwei Jahre für den Junginger und drei Jahre für den Mössinger gefordert sowie den Wertersatz auf 24.000 Euro (22.500 Euro für beide, 1500 Euro für den Junginger) taxiert, da er keine abzugsfähigen Aufwendungen feststellen konnte.Beide Angeklagten entschuldigten sich vor der Urteilsverkündung für ihre Taten. Der Junginger beim Gericht, seiner Familie und der ganzen Bevölkerung. Ihm sei nicht bewusst gewesen, dass er etwas Unrechtes getan hatte. Der Mössinger erklärte, dass er die Taten "zutiefst bereue" und entschuldigte sich beim Gericht und den Anwesenden.

In seiner Urteilsbegründung betonte Richter Hannes Breucker, dass alle Beteiligten froh sein können, dass bisher mit den verkauften Waffen nichts passiert ist. Ansonsten hätte die Anklage auf Beihilfe zu Mord oder Totschlag gelautet. Dieser Grundgedanke liege der Überlegung des Staatsanwalts zugrunde. Breucker äußerte sich hoffnungsvoll, dass die beiden Angeklagten ihre Lektion gelernt haben. Ohne die Geständnisse hätte für beide mindestens vier Jahre Haft gedroht.

Nicht unerwähnt lassen wollte Breucker das Positive. Trotz dieser schweren kriminellen Handlung hätten beide sehr schnell, insbesondere der 35-Jährige, "den Schalter umgelegt und das Richtige gemacht." Damit meinte der Richter die vollumfänglichen Geständnisse. Es habe Mut erfordert, in diesem kriminellen Umfeld zu gestehen, rechnet Breucker ihnen diesen Schachzug hoch an.

200 Stunden soziale Arbeit sind eine Menge

An beide richtete er einen dringenden Appell. "Bitte gehen Sie den falschen Weg nicht weiter. Sie sind noch junge Menschen, Ihr Leben liegt noch vor Ihnen." Dem Mössinger gab er mit auf den Weg, nicht auf "Ratgeber" im Gefängnis zu hören, wie man besser kriminelle Geschäfte machen könne. "Hören Sie nicht auf diese Stimmen", sprach Breucker ihm ins Gewissen. Den Junginger ließ er wissen, dass 200 Stunden Arbeit eine große Zahl sei. Dies zeige aber, wie knapp er vor dem Knast gestanden sei. Die Richter und Schöffen legten ihm ein Angestelltenverhältnis nahe, da er als Selbstständiger mit der Buchhaltung überfordert sei.

Zuvor hatte auch der Staatsanwalt den Angeklagten "sehr hoch angerechnet", dass sie umfassende Geständnisse abgelegt hatten. Dadurch seien dem Gericht einige Tage Beweisaufnahme erspart geblieben. Bis auf zwei seien alle Waffen noch im Verkehr. "Sie sind in falsche Hände gekommen, wir können nur hoffen, dass nichts passiert." Der Verteidiger des 32-Jährigen hatte gefordert, ein bisschen Realitätssinn zu zeigen, denn es habe bisher erfreulicherweise wenig Straftaten mit solchen Waffen gegeben. "Jede Waffe ist eine Waffe zu viel", räumte er allerdings ein. Sein Mandant habe in einem zeitlich überschaubaren Umfang gehandelt und habe sich in einer Midlife Crisis befunden. Seine Frau habe die Scheidung eingereicht, aber nach einer Aussprache diese zurückgenommen. Bei der Menge der Betäubungsmittel (20 Gramm) habe es sich um einen "kleinen zweistelligen Randbereich" gehandelt.

Bereits im Vorfeld wegen Betrug verurteilt

Der Anwalt des 35-jährigen Jungingers erklärte, dass dieser von sich aus nie auf die Idee gekommen wäre, mit Waffen zu dealen. Er werde als Zeuge der Staatsanwaltschaft Rottweil zur Verfügung stehen, da gegen den Immendinger, über den die beiden ihre Waffen bezogen hatten, auch der Prozess gemacht wird. Hinsichtlich des Wertersatzes sprach der Verteidiger von 4000 bis 5000 Euro, da das Duo die Waffen ja nicht geschenkt bekommen habe. Sein Mandant sei zwar vorbestraft, habe aber die Geldstrafe in Höhe von 2400 Euro bereits bezahlt. In der Vergangenheit hatte er im Kreis Böblingen einen Mini-Bagger ausgeliehen, die Mietkosten von rund 750 Euro aber nicht bezahlt, weshalb er wegen Betrugs verurteilt wurde.

Beide Angeklagten standen vor Gericht, weil sie mit umgebauten Schreckschusswaffen und Munition im Wert von 24 000 Euro gehandelt hatten. Im Frühjahr dieses Jahres hatten sie diese gewinnbringend weiterverkauft, um damit ihren Lebensunterhalt zu finanzieren. Der Mössinger hatte zusätzlich noch Kokain besessen. Gegen das Urteil können die Angeklagten Revision innerhalb einer Woche einlegen.