Justizbeamte sichern den Entführungsprozess am Landgericht. Einer wurde durch einen randalierenden Zuschauer verletzt. Foto: Hardy Kromer

Der Hechinger Entführungsprozess ist beendet, die Justiz beschäftigt er weiterhin. Jetzt wird gegen den Ofterdinger Vater des Haupttäters ermittelt.

Der Prozess um die tagelange Entführung eines 16-Jährigen im Drogenmilieu durch eine höchst gewaltbereite Jugendbande, der am Dienstagvormittag mit dem Urteil zu Ende ging, war für den Hechinger Justizstandort herausfordernd und außergewöhnlich.

 

Das betonten sowohl der Vorsitzende Richter Volker Schwarz in seiner Urteilsbegründung als auch anschließend die Staatsanwältin Jasmin Eppler vor der Kamera des SWR-Fernsehens.​

Nachschlag im Zuschauerraum

​Außergewöhnlich war auch der Nachschlag. Nachdem die Große Jugendkammer gegen 11.40 Uhr bereits den rappelvollen Schwurgerichtssaal verlassen hatte, drehte mitten in der Zuschauermenge ein Mann durch. Er trat Stühle durch den Saal und gebärdete sich wild. Vier Justizbeamte stürzten sich auf ihn – und hatten alle Mühe, den schreienden Mann zu bändigen.​

Wie sich herausstellte, handelte es sich um den Vater des 19-jährigen Hauptangeklagten und dessen 18-jährigen Bruders, der ebenfalls zur Clique der Täter gehörte. Die beiden Ofterdinger waren kurz vorher zu sechs Jahren und drei Monaten beziehungsweise zwei Jahren und neun Monaten Jugendstrafe verurteilt worden.​

​Schon während der Verhandlung hatte der Mann die Verhandlung durch höhnischen Applaus für den Urteilsspruch gestört. Auch seine Frau war durch Zwischenbemerkungen aufgefallen und hatte von Richter Schwarz einen harschen Rüffel kassiert: „Wenn noch mal jemand spricht, dann fliegt er aus dem Saal.“​

Dass er später komplett die Nerven verlor, hat für den Steinlachtäler ein Nachspiel. Nachdem die Justizbeamten ihn gebändigt hatten, wurde er zunächst in Gewahrsam genommen und dann der Hechinger Polizei übergeben. Die setzte den Randalierer nach Durchführung der üblichen Maßnahmen zwar auf freien Fuß. Staatsanwältin Jasmin Eppler bestätigte auf Nachfrage der Südwest Presse aber am Mittwoch: „Ermittlungen gegen den Vater laufen.“ Eine Strafanzeige liege allerdings noch nicht vor.​

Ein Justizwachmeister verletzt

​Delikte, die infrage kommen, sind Widerstand gegen oder tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte – und Körperverletzung. Denn laut Jasmin Eppler wurde ein Justizwachmeister bei dem Gerangel verletzt. Er gehöre der sogenannten SGS an, der Sicherheitsgruppe der Gerichte und Staatsanwaltschaften in Baden-Württemberg. Dabei handelt es sich um eine Spezialeinheit von Justizwachtmeistern, die für Sicherheit bei Gerichtsprozessen sorgt, gefährliche Angeklagte vorführt und Einlasskontrollen vornimmt. „Das ist eine Gruppe, die meist aus Tübingen oder Stuttgart angefordert wird, wenn unsere örtlichen Kräfte Verstärkung brauchen“, erläutert Jasmin Eppler.​

Zwölf Prozesstage begleitet

​Beim Hechinger Entführungsprozess hat die SGS alle zwölf Verhandlungstage begleitet und ermöglicht, dass immer gut zwei Dutzend Justizwachtmeister im und um den Schwurgerichtssaal präsent waren. Schließlich mussten sechs der sieben Angeklagten für jeden Prozesstag aus Untersuchungsgefängnissen wie Stammheim, Rottweil oder Ulm nach Hechingen gebracht, in Handschellen und Fußfesseln in den Saal geführt und während der Verhandlungspausen bewacht werden. Darüber hinaus wurden die Zuschauer Kontrollen im Flughafen-Stil unterzogen, bevor sie den Saal betreten durften. Richter Volker Schwarz hatte sich während seiner Urteilsverkündung ausdrücklich bei den Kräften des Wachdienstes, der Polizei und der Hechinger Justizvollzugsanstalt bedankt, ohne deren außerordentlichen Einsatz dieses Verfahren nicht zu stemmen gewesen wäre.​

Wenige Atemzüge später beklagte er den Mangel an Respekt, den jugendliche Täter dem Rechtsstaat und seinen Akteuren zollten. Das Randale-Nachspiel im Zuschauerraum zeigte, dass auch manche Eltern diesen Respekt schuldig bleiben. Nachfrage an die Sprecherin der Staatsanwaltschaft: Kommt so etwas eigentlich öfter vor? „In dem Maße eher selten“, betont Jasmin Eppler und fügt hinzu: „Glücklicherweise.“ Normalerweise signalisiere die Anwesenheit der Spezialkräfte allen Anwesenden, dass man sich zu benehmen habe. „Das hier war jetzt wirklich ein Sonderfall.“ Noch ein Sonderfall in einem Verfahren, das von Außergewöhnlichkeiten geprägt war.