Am fünften Verhandlungstag wurde das Urteil gesprochen: Der 48-jährige Vater aus einer Heuberg-Gemeinde bekam 3 Jahre und 4 Monate Haft. Wie das Gericht die Entscheidung begründet.
Wegen erwiesener Vergewaltigung einer Frau wurde ein 48-Jähriger aus einer Heuberg-Gemeinde zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 4 Monaten verurteilt. 7 Monate davon gelten bereits als verbüßt. Die Anklageerhebung war nämlich schon am 3. Mai 2022 – das Verfahren wurde seither rechtswidrig herausgezögert. Die Tat selbst soll sich in der Nacht vom 22. auf den 23. Oktober 2021 zugetragen haben.
Der Vorsitzende Richter Bernd Koch schilderte in seiner Urteilsbegründung vor dem Hechinger Amtsgericht nochmals die Ereignisse an jenem Probenwochenende eines Musikvereins aus dem Zollernalbkreis. Man möge bedenken, dass zu jener Zeit noch die Auswirkungen der Corona-Pandemie eine Rolle spielten und die Vereinsmitglieder deshalb froh waren, das traditionelle Wochenende überhaupt durchführen zu können, weshalb man die gewohnte Hütte anmietete.
Bis ins Detail ließ der Richter den Abend und die folgenschwere Nacht nochmals allen vergegenwärtigen. So, wie es die zahlreichen Zeugen in den vier Verhandlungstagen zuvor geschildert hatten. Allein das Opfer selbst wurde – unter Ausschluss der Öffentlichkeit – über vier Stunden lang vernommen. Das Gericht sieht die Vergewaltigung nach Anhörung aller Zeuginnen und Zeugen und nach Berücksichtigung der Beweislast als erwiesen an.
Aussage gegen Aussage
Dafür sprächen mehrere Fakten, wie Richter Koch ausführlich aufzählte. Dass das Opfer auch Details des vorangegangenen Abends schilderte, die für die Frau selbst eher unangenehm sind, wie beispielsweise den hohen Alkoholkonsum. Dazu der stimmige Geschehensablauf, der auch von den Zeugen beschrieben wurde, die Aussagekonstanz, mit der das Opfer als Zeugin immer wieder das Gleiche schilderte – auch noch Jahre später. Auch die fehlenden Belastungstendenzen der Geschädigten sprächen für den Tathergang. Schließlich habe sie sich selbst Vorwürfe gemacht: „Ich bin ja selbst schuld. Ich war ja auch so knölle, so betrunken. Ich hätte einfach weniger trinken sollen“ – obwohl die Verantwortung für das, was ihr angetan wurde, freilich nicht bei ihr lag.
Denn der Angeklagte soll sich am frühen Samstagmorgen, irgendwann zwischen 5 und 7 Uhr, in dem ihr zugeteilten Zimmer in ihr Bett gelegt, sie ausgezogen und vergewaltigt haben, wie Richter Bernd Koch ausführte. Und genau das führe auch zu einer Schulderhöhung, so der Jurist. Das Opfer sei erst aufgewacht, als alles schon vorbei war. Der Angeklagte, ebenfalls stark alkoholisiert, wurde vom Gericht als steuerungsfähig und schuldfähig eingestuft. Die Aussage, er habe „noch nicht einmal seine Unterhose ausgezogen“, wollte man ihm nicht glauben.
Zumal im Slip und in anderen sichergestellten Kleidungsstücken seine DNA-Spuren festgestellt wurden. Nach der Tatnacht habe das Opfer zunächst zu Hause ausgiebig geduscht. Ein weiteres Indiz, das man bei Vergewaltigungsopfern immer wieder feststelle, so Bernd Koch. Vor allem aber die diagnostizierte posttraumatische Belastungsstörung, der monatelange Aufenthalt in einer Psychiatrie und die beiden Suizidversuche lägen nahe, dass die Zeugin die Wahrheit gesagt habe. Von den bei der Gynäkologin festgestellten Verletzungen ganz zu schweigen. Diese wurden vor der Öffentlichkeit im Gerichtssaal nicht weiter ausgeführt.
Richter fehlen die Worte
Dass die Strafe nicht noch höher ausgefallen sei, liege vor allem daran, dass der 48-Jährige keinerlei Vorstrafen habe. „Er lebte ein schwäbisches Lebensmodell als zweifacher Vater in geordneten Verhältnissen. Ein Leben, wie man es sich vorstellt.“ Er habe nach dem Vorfall unter dem Geschwätz im Dorf zu leiden gehabt – viel mehr aber das Opfer, nun lebenslang gezeichnet. Zuvor eine lebenslustige Frau, und danach sei sie lediglich eine Hülle ihrer selbst gewesen, erklärte der Richter in der Urteilsbegründung. Auch sie stand vor der Tat mitten im Leben.
Der Angeklagte hat nun die Möglichkeit, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen. Richter Bernd Koch richtete seinen letzten Satz an den 48-Jährigen: „Ich wünsche Ihnen alles Gute.“