Auf großem Beutezug waren zwei Nordafrikaner in Weildorf. Dort durchsuchten die beiden Autos und Garagen nach Diebesgut – bis die Polizei sie auf frischer Tat ertappte.
Mit 15 Anklagepunkten konfrontierte die Staatsanwaltschaft zwei Nordafrikaner, 29 und 23 Jahre alt, beim Prozessauftakt vor dem Amtsgericht Hechingen. Der Großteil der Delikte bezog sich auf gemeinschaftliche Diebstähle, die die Beschuldigten begangen haben sollen, um sich eine Einnahmequelle zu erschließen.
Die angeklagten Taten gipfelten letztlich in einem nächtlichen Beutezug in der Nacht auf den 25. Januar diesen Jahres im Haigerlocher Stadtteil Weildorf. Dort sollen der heute 29-Jährige und der heute 23-Jährige durch die Straßen gezogen sein und Garagen und Autos nach Diebesgut durchsucht haben. Was dabei an Beute zusammenkam, ist beachtlich. Darunter E-Bikes aus Garagen im Wert von jeweils mehr als 1000 Euro. Aus den – wohlgemerkt meist nicht abgeschlossenen Autos – ließen die Angeklagten unter anderem Bargeld, ein Navigationsgerät, Trekking-Schuhe, ein Fernglas, eine Drohne und einen Deoroller mitgehen.
Bier und Kuchen geklaut
Als besonders ergiebig sollte sich das Durchwühlen eines Wohnmobils erweisen. Hier mussten laut Anklage unter anderem ein Heizlüfter, ein iPad und eine Laptoptasche dran glauben. Zudem interessierten sich die Täter für einen Zitronenkuchen und einen Bierkasten.
Deponiert wurde ein Großteil der Beute für den Abtransport, darunter auch die E-Bikes, in der Weildorfer Straße Im Steig. Dazu sollte es aber nicht kommen. Denn: Gegen 3.10 Uhr bemerkten Passanten das auffällige Verhalten der Täter an einem Auto in der Balinger Straße. Zusammen mit dem Wohnmobilbesitzer wurde die Polizei verständigt. Die Täter flüchteten unverrichteter Dinge in Richtung Ortsausgang; doch die Beamten ertappten die Angeklagten auf frischer Tat. Seither sitzen sie in Untersuchungshaft.
Spitze des Eisbergs
Dass der Diebeszug in Weildorf nur die Spitze des Eisbergs war, sollte sich bei der Durchsuchung der Unterkunft des 23-Jährigen herausstellen. Dort fanden die Ermittler nämlich weiteres Diebesgut, das vorangegangen Taten zugeordnet werden konnte. Diese Taten, so sieht es die Anklageschrift vor, fanden im Zeitraum von August 2024 bis Januar 2025 statt. Einige davon erneut im Raum Haigerloch, zwei davon in Balingen sowie eine in Schwetzingen. Das Muster ähnelte zumeist dem aus dem Weildorfer Fall. Autos, größtenteils unverschlossen, wurden durchwühlt und aus diesen Wertgegenstände entwendet.
Mitgenommen wurde in der Regel das, was gefunden wurde. Sei es ein Firmenlaptop, eine Sporttasche, eine Winterjacke oder einfach Geldbeutel mit Kredit- und EC-Karten. Kurios: Einmal schloss der 29-Jährige mit einer gestohlenen Bankkarte ein Abo des Streaminganbieters Netflix ab; der Geschädigte habe gegen eine geringe Gebühr dieses aber schnell rückabwickeln können.
Geständnisse abgelegt
Die Staatsanwaltschaft zeigte sich davon überzeugt, dass die beiden Angeklagten bei ihren Machenschaften von weiteren Tätern unterstützt wurden, die noch auf freiem Fuß sind.
Und was hatten die Angeklagten zu den Vorwürfen zu sagen? Der 29-Jährige, der am Weildorfer Diebeszug sowie drei weiteren Taten beteiligt war, räumte seine Schuld vollumfänglich ein. Der 23-Jährige legte ein Teilgeständnis, unter anderem die Beteiligung in Weildorf, ab. Einzelne vorangegangene Taten, die er begangen haben soll, bestritt er jedoch. ES sei möglich, dass in der Unterkunft des 23-Jährigen mitunter eine weitere Person wohnte, zumindest fanden die Ermittler ein weiteres Bett vor.
Alkohol im Blut
Beide verwiesen ihre hemmungslose Diebstahlserie in Weildorf auf ihre Alkoholisierung während der Tat. Der von der Polizei durchgeführte Alkoholtest bestätigte eine gewisse Alkoholkonzentration, die jedoch, so eine Ermittlerin im Zeugenstand, zu keinen bei der Festnahme sichtbaren Ausfallerscheinungen geführt habe.
Mitangeklagt waren weiter eine Beleidigung einer Beamtin in der JVA Rottweil durch den 29-Jährigen sowie das Erschleichen von Leistungen des 23-Jährigen im Raum Freiburg. Er war mit der Busfahrkarte eines Bekannten unterwegs. Diese beiden Anklagepunkte wurden letztlich eingestellt.
Plädoyers der Verteidiger und der Staatsanwältin sowie das Urteil stehen noch aus. Der Prozess wird am Mittwoch, 29. Oktober, um 9 Uhr fortgesetzt.