Das Amtsgericht Hechingen war Schauplatz der Verhandlung gegen einen 26-Jährigen. Foto: Roth

Ein in Justizkreisen bekannter Nordafrikaner ist vom Amtsgericht Hechingen erneut verurteilt worden – diesmal wegen Sachbeschädigung. Ein weiterer Verdacht erhärtete sich nicht.

Wegen des Verdachts der Nötigung und Sachbeschädigung wurde jüngst vor dem Amtsgericht Hechingen gegen einen heute 26-jährigen Nordafrikaner verhandelt. Der Angeklagte sitzt bereits in Haft, er wurde im Juni vom Amtsgericht Hechingen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten wegen verschiedener Delikte, darunter mehrfache Körperverletzung, Diebstahl und Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz, verurteilt.

 

Nun stand der junge Mann erneut vor Gericht. Laut Anklageschrift soll er im Vorfeld einer weiteren Verhandlung vor dem Amtsgericht Hechingen gegen ihn im März diesen Jahres einem Zeugen und dessen Familie mit dem Tod gedroht haben, sollte dieser gegen ihn aussagen. Demnach habe der 26-Jährige angekündigt, sein Opfer mit einem Messer „abzustechen“. Auch gegen die Lebensgefährtin habe der Angeklagte drohende Worte gerichtet. Er werde sie in einen Wald entführen, dort an einen Baum binden und sie solange vergewaltigen bis sie sterbe.

Sprechanlage demoliert – Schaden: 250 Euro

Ebenfalls angeklagt war der Beschuldigte wegen einer Sachbeschädigung, die er in einer Zelle des Polizeireviers Hechingen begangen haben soll. Dort saß er, ebenfalls im März diesen Jahres, nachdem ein Haftbefehl des Amtsgerichts Hechingen gegen ihn vollstreckt wurde. Dabei soll er sich an einer Sprechanlage, über welche mit den Insassen kontaktlos gesprochen werden kann, zu schaffen gemacht haben. Schaden: geschätzt 250 Euro.

Diese Tat räumte der Angeklagte sofort ein, entschuldigte sich dafür und zeigte sich gar bereit, für den Schaden aufzukommen. Er begründete sein Verhalten damit, dass er mit der Situation in der Zelle nicht klargekommen sei. Er sei depressiv gewesen, habe seine Medikamente nicht bekommen.

So weit, so klar: Blieb noch die Anklage wegen der Nötigung. Diese sollte sich im Laufe der Verhandlung in Luft auflösen. Das angebliche Opfer widersprach sich im Zeugenstand wiederholt. Das Telefonat, in welchem die Drohung geäußert worden sein soll, gab es mit unterschiedlichen Verläufen wider. Dazu dokumentierte eine Videoaufnahme, dass in dem Gespräch auch der Geschädigte lautstark auf den Angeklagten einsprach. Wer Täter und wer Opfer war, schien plötzlich nicht mehr eindeutig. Letztlich war auch nicht mehr klar, ob die Drohung gegen die Lebensgefährtin des Geschädigten per Telefon oder Whatsapp-Nachricht kommuniziert wurde.

Verteidigerin fordert Haftstrafe auf Bewährung

Der Richter hielt daher fest: Die Tat, so wie sie in der Anklageschrift beschrieben war, kann zu keiner Verurteilung führen. Auch Staatsanwaltschaft und Verteidigung waren sich darin einig. Blieb noch das Strafmaß für die Sachbeschädigung zu finden. Der Staatsanwalt verwies einerseits auf das Geständnis, andererseits aber auch auf das gut gefüllte – einschlägige Taten umfassende – Vorstrafenregister des Angeklagten. Er forderte – und bezog das Urteil vom Juni mit ein – eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten.

Die Verteidigerin wiederum forderte lediglich eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr, zwei Monaten und zwei Wochen, diese jedoch auf Bewährung. Sie begründete ihren Antrag damit, dass die bisherige Zeit in Haft etwas mit ihrem Mandanten gemacht und er sich gebessert hätte. Der Angeklagte wolle wieder Kontakt zu seiner Freundin suchen und endlich sein Kind, das er bisher noch nicht zu Gesicht bekommen habe, sehen.

Dazu wird es so schnell jedoch allenfalls im Gefängnis kommen. Denn: Der Richter verurteilte den 26-Jährigen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten.