Über einen Faustschlag während eines Fasnetsballs wird derzeit am Hechinger Amtsgericht verhandelt. (Symbolfoto) Foto: Pixabay

Fasnet sollte ausgelassene Fröhlichkeit sein, aber manchmal schlägt die Stimmung um. Vor einem Jahr kam es bei einem Ball vor einer Hechinger Stadtteilhalle zu einer Prügelei. Ein blaues Auge war die Folge, und nun ein Prozess vor dem Amtsgericht.

Hechingen - Auslöser war wohl der alkoholbedingt aus dem Ruder gelaufene Beschützerinstinkt eines 28-Jährigen und anschließend verletzte Ehre. Der Mann hatte mit einer Gruppe auf einem Fasnetball bei Hechingen feuchtfröhlich gefeiert, dann kam ein ebenfalls nicht mehr ganz nüchterner 32-Jähriger hinzu, der eine junge Frau aus der Gruppe kannte. Er hängte sich an sie ran, küsste sie wohl auch. Der 28-Jährige fühlte sich zum Beschützer berufen. Der folgende Tumult wurde in der Gruppe schnell bereinigt. Nur für die beiden jungen Männer war die Sache damit nicht zu Ende. Sie trafen sich noch vor der Halle, und unstrittig ist, dass der 28-jährige zuschlug. Der andere habe aber zuerst geschlagen, behauptet er vor Gericht.

Aufgabe für die Richterin war es nun, sich aus unterschiedlichen Zeugenaussagen ein Bild zu machen, was an diesem Abend passiert ist.

23-Jährige kannte den aufdringlichen Mann oberflächlich

Eine Zeugin war die 23-jährige Frau, die anfänglicher Anlass der Streitigkeiten war. Der 32-Jährige sei an dem Abend schon aufdringlich gewesen, das habe sie "etwas unangenehm" empfunden, erzählte sie. Andererseits habe sie den jungen Mann gekannt und sich nicht bedroht gefühlt. So etwas passiere bei der Fasnet eben mal.

Im Prinzip sei nichts passiert, was sie nicht hätte selber regeln können, versicherte sie, aber als der 28-Jährige aus ihrer Gruppe sie gefragt habe, "ob er was sagen soll", habe sie gemeint, das könne er machen, wenn er wolle. "Aber einen Auftrag habe ich nicht gegeben". Das Gespräch der jungen Männer eskalierte schnell, die anderen gingen dazwischen. Die Lage habe sich dann auch bald wieder beruhigt, so die junge Frau.

Allerdings nicht für die beiden jungen Männer. Wie und warum sie vor der Halle noch mal aufeinandertrafen, blieb unklar. Es ging da aber längst nicht mehr um die junge Frau sondern um verletzte Ehre. Schimpfworte wurden ausgetauscht, beide gingen etwas vom Eingang weg, stritten lautstark weiter.

Opfer: "Ich habe den nie angefasst"

Der andere habe ihn übelst beleidigt, und er habe eine Entschuldigung gefordert, so der Angeklagte, der behauptet, dass der andere zuerst zugeschlagen habe, die Faust habe ihn aber nur gestreift.

"Ich habe den nie angefasst", versicherte dagegen das Opfer im Zeugenstand. Ein Zeuge, der beide Kontrahenten kannte, gab ebenfalls an, diesen Schlag nicht gesehen zu haben.

Unstrittig ist jedenfalls, dass der Angeklagte dann richtig zulangte. Die Faust landete mit Wucht am Auge. Eine Platzwunde und starke Schwellungen waren das Ergebnis. Es folgten Arztbesuche, eine Krankschreibung, die Anzeige und Schmerzensgeldforderungen.

Der Faustschlag könnte für den 28-Jährigen also noch teuer werden, wenn er verurteilt wird. Die Richterin hat sich am ersten Verhandlungstag offenbar noch kein abschließendes Urteil bilden können. Nun wird noch mal ein Zeuge gehört.