Ein Bisinger hat die Parole „Deutschland, erwache“ auf seinem X-Account gepostet. Diesen Vorwurf räumt der 64-jährige Angeklagte ein.
In einem erstinstanzlichen Urteil (des Amtsgerichts Hechingen) vor gut einem Jahr hatte ihm der Post „Deutschland, erwache“ auf seinem X-Account eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 50 Euro „eingebracht“.
Wegen des „Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“. Doch war sich der heute 64-jährige Bisinger – mit österreichischer Staatsbürgerschaft – keines schuldhaften Verhaltens bewusst.
Die Argumentation seiner Verteidigerin Viktoria Dannenmaier im Januar 2025: Ihr Mandant sei kein Historiker, und man könne nicht selbstverständlich davon ausgehen, dass ein jeder um den zeitgeschichtlichen Hintergrund der (verbotenen) NSDAP-Parole wissen müsse.
Kein Vorsatz
Berufung gegen das Urteil eingelegt hat die Anwältin allerdings, weil dieses unter anderem darauf gründet, dass ihr Mandant „mit Vorsatz“ gehandelt habe – er sich nämlich sehr wohl für den Rechtsextremismus interessiere und deshalb auch informiert sei. Bestätigt würde das über die Nennung von vier Online-Plattformen: „Das Amtsgericht hat angenommen, mein Mandant würde diesen Kanälen folgen, weshalb er auch hätte wissen müssen, was die Parole ,Deutschland, erwache‘ bedeutet. Aber: Diese vier Kanäle haben nichts mit dem Profil meines Mandanten zu tun.“
Verhandelt wurde die Berufung jetzt am Landgericht, kleine Strafkammer. Der Vorsitzende Richter Albrecht Trick wusste in Summe von drei Anzeigen gegen den Angeklagten, wobei zwei, zeitversetzt, auf einen Tag fielen – und beide Male die Parole „Deutschland, erwache“ zum Gegenstand hatten. Wenige Wochen zuvor soll der Beschuldigte bereits den Post „Alles für Deutschland“ auf seinem Account abgesetzt haben – was aber erst später auffiel. Wem? Dem Staatsschutz.
Staatsschutz im Einsatz
Während für diesen Post keine Strafverfolgung eingeleitet wurde, musste sich der 64-Jährige für „Deutschland, erwache“ vor Gericht verantworten. Wobei er das Reden seiner Anwältin überließ.
Das Gericht seinerseits hatte einen Kriminalhauptkommissar, im Staatsschutz tätig, als Zeuge geladen. Dieser bestätigte, dass der Angeklagte mit dem Post „Deutschland, erwache“ als „potenzieller Tatverdächtiger“ aufgefallen sei. Der 64-Jährige indes habe sich dergestalt eingelassen, nicht gewusst zu haben, dass er sich strafbar gemacht hatte. Die Anzeige gegen ihn habe er auf seinem X-Account neuerlich mit „Deutschland, erwache“ kommentiert, das Verfahren gegen ihn als lächerlich bewertet.
Views und Likes
Damit war die Maschinerie angelaufen. Ins Visier der Strafverfolgung geraten, wurden beim BKA (Bundeskriminalamt) Algorithmen angestoßen, die eine „Vorschlagsliste“ mit Zuordnungen, Verweisen, Kommentaren… innerhalb des Account-Verlaufs zutage förderten – Views, Likes und auch Dislikes einer großen Zahl von Followern inklusive. Und „zweifelsfrei feststellbar“. Noch viele Wochen später sei das Ursprungsposting „Deutschland, erwache“ auf dem X-Account des Angeklagten zu sehen gewesen – danach nicht mehr.
Deutlich machte der Mann vom Staatsschutz vor Gericht, dass es in der Strafverfolgung „nicht um den geschichtlichen, sondern um den strafrechtlichen Kontext ging“ – beziehungsweise geht. Und: Vor der ersten „Meldung“ des Angeklagten sei dieser den Kollegen nicht bekannt gewesen. Ob die Verteidigerin mit ihrer Stellungnahme, dass ihr Mandant lediglich auf seinem Account Nachrichten verbreite, nicht aber auf weiteren Plattformen (wie im erstinstanzlichen Urteil angenommen), konnte in der Berufungsverhandlung nicht ohne Zweifel geklärt werden.
Letzte Zweifel
Aus diesem Grund gab das Gericht dem Beweisantrag der Anwältin statt, einen Beamten vom BKA Wiesbaden vorzuladen. Die Staatsanwaltschaft hatte das abgelehnt. Nach einer kurzen Beratungspause sagte der Vorsitzende Richter Trick: „Wir sehen uns nicht in der Lage, als wahr zu unterstellen, dass es sich im genannten Fall ausschließlich um Vorschläge des BKA gehandelt hat“ – die auf das Profil des Angeklagten zurückgehen sollen. „Wir können es aber auch nicht ausschließen“, weshalb man noch Klärungsbedarf habe.
Fortsetzung im März
Aufklärung schaffen soll nun die Fortsetzung der Verhandlung am 11. März um 10 Uhr. Mit einem BKA-Beamten im Zeugenstand.