So hat er auch sofort seine Vermieterin angerufen, zu der er ein Vertrauensverhältnis hat, als er im Kühlschrank der gemeinsam genutzten Küche ein Tütchen mit weißem Pulver fand. Die Vermieterin riet dazu, sofort die Polizei zu rufen. Die durchsuchte das Zimmer des WG-Genossen, fand schnell einen Teller mit Papierröllchen und Amphetamin-Anhaftungen.
Vor Gericht berichtete der Zeuge vorbehaltlos, was er beobachtet hat, auch wenn er erklärte, dass er deshalb nun Angst habe. Sein WG-Genosse hat ihn wohl gewarnt, er solle vor Gericht nicht die Wahrheit sagen, weil sonst "was passieren" könnte. Das hat er in Kauf genommen. Angst hat er nun aber wieder mehr.
Wie ernst die Drohung gemeint ist? Der Angeklagte, 27 Jahre alt, Ausbildung zum Tätowierer, vor vier Jahren aus Tunesien nach Deutschland gekommen, wirkt eigentlich sanft. Aber sein Strafregister hat schon acht Einträge. Diebstahl, Schwarzfahren, Körperverletzung. Für Drogenhandel hat er bereits eine Bewährungsstrafe erhalten, die Bewährung läuft noch. Er behauptet, dass das Amphetamin im Kühlschrank nicht von ihm ist.
Richterin redet dem Angeklagten ins Gewissen
Seine Verteidigerin fährt vor Gericht die Strategie, mögliche andere Besucher in der WG als Tütchen-Aufbewahrer ins Spiel zu bringen. Unter anderem erhält der Zeuge immer wieder Besuch von einer Familie, die ihn betreut. Der Staatsanwalt zieht skeptisch die Augenbrauen hoch. Anderer Besuch? Ebenfalls kaum denkbar.
Das sieht am Ende auch die Richterin so. Zwei Monate Haft, keine Bewährung, so ihr Urteil. Dass andere Personen Zugang zur Küche hatten, könne man ausschließen, so ihre Begründung, und der Teller im Zimmer des Angeklagten mit Drogen-Anhaftungen spreche ja auch eine deutliche Sprache.
Mit der Bewährungsstrafe für Drogenhandel habe ihm der Staat eine Chance gegeben, künftig ein Leben ohne Straffälligkeiten zu führen, redet sie am Ende dem Angeklagten ins Gewissen. Die vorangegangenen Geldstrafen hätten ihn ebenfalls unbeeindruckt gelassen.
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