Vor dem Landgericht Hechingen hat der Angeklagte am zweiten Prozesstag die fünf Taten eingeräumt. Die Verhandlung wird fortgesetzt.
Die Beweislast war erdrückend: Nicht zuletzt Videoaufnahmen von Überwachungskameras und auf seinem eigenen Smartphone lassen kaum Zweifel daran, dass der wegen fünf Brandstiftungen im Geislingen Angeklagte auch wirklich der Täter gewesen ist.
Gleich am zweiten von fünf geplanten Prozesstagen hat sein Anwalt daher eine Erklärung verlesen, die einem Geständnis gleichkommt: „Es besteht kein Zweifel, dass ich der Brandstifter war“, äußert sich der Mann darin.
Entschuldigt sich dafür, Angst verbreitet zu haben
Er behauptet, nicht erklären zu können, weshalb er an mehreren landwirtschaftlichen Gebäuden gelegt hat, und habe nur unzureichende Erinnerungen daran. Er sei froh, dass keine Menschen und auch keine Tiere zu Schaden gekommen sind. Dass die Geschädigten und viele weitere Einwohner Geislingens infolge seiner Taten Angst hatten, tue ihm leid.
Die Verhandlung wurde nach dieser Einlassung mit der Befragung zahlreicher Zeugen fortgesetzt, bei der es nicht zuletzt um die durch den Brandstifter angerichteten Schäden ging. Nächster Prozesstermin ist Donnerstag, 20. Februar, ab 9 Uhr.