Weil er mehrmals Sex mit seiner 35-jährigen Tochter hatte, stand ein Mann am Mittwoch in Freudenstadt vor Gericht. Gewalt war bei den Taten nicht im Spiel – illegal war der Geschlechtsverkehr dennoch. Auf den 59-Jährigen kommt nun eine Geldstrafe zu.
Elegant, wenn auch etwas altmodisch gekleidet, wirkte der 59-Jährige, der sich am Mittwoch vor dem Amtsgericht in Freudenstadt verantworten musste. Doch was die Staatsanwaltschaft ihm vorwarf, passte überhaupt nicht zum Auftreten als etwas aus der Zeit gefallenen Gentleman.
Rund zwei Jahre lang soll der Mann eine sexuelle Beziehung mit seiner 35-jährigen Tochter gehabt haben. In mindestens zwei Fällen soll es zum geschützten Geschlechtsverkehr zwischen beiden gekommen sein, so der Vorwurf der Staatsanwältin.
Empörte Reaktion
Der 59-Jährige wies zunächst alle Vorwürfe von sich. „So ein Unfug! Sex zwischen mir und meiner Tochter“, empörte sich der Mann. Von einem Anwalt verteidigen ließ er sich nicht. Und so hatte er dann auch merklich Schwierigkeiten, sich mit den Abläufen vor Gericht zurechtzufinden.
Dennoch setzte er zu einer ausführlichen Stellungnahme an, die er wie im Hollywood-Film im Stehen hielt, was an deutschen Gerichten eher unüblich ist. „Sie können sich ruhig setzen“, meinte der Richter, aber ohne Erfolg.
Viele Überstunden und hunderte tote Mäuse
Langwierig erzählte der Mann von der Lebensgeschichte seiner Tochter. Sie habe an einem Mittel gegen Krebs geforscht. Aber nach „vielen Überstunden und hunderten toten Mäusen“ sei sie an Burnout erkrankt. Durch die Behandlung in einer Psychiatrie sei bei ihr eine bipolare Störung ausgelöst worden. Unabhängig überprüfen lässt sich all dies allerdings nicht.
Um seine Tochter vor den Übergriffen anderer Männer zu schützen, sei er schließlich im Kreis Lörrach mit ihr zusammengezogen. „Sie brauchte einen Bodyguard“, so der Mann. Zuvor hätten sich beide 25 Jahre lang nicht gesehen.
Und dann ließ der 59-Jährige die Bombe platzen: „Es kam nicht gleich zum Geschlechtsverkehr zwischen uns.“ Wie um seine Worte zu untermauern, legte er schwungvoll ein in Leder gebundenes Buch auf den Tisch vor sich. „Das ist die Bibel, ich glaube, dass bald die Apokalypse kommt.“
Auch seine Tochter habe damals an den bevorstehenden Weltuntergang geglaubt, allerdings aus der Warte einer Naturwissenschaftlerin. Deshalb hätten beide den Beschluss gefasst, an einen Ort zu ziehen, der etwas weiter weg von den Metropolen sei. Dadurch hätten sie gehofft, ihre Überlebenschancen beim Eintreten der Apokalypse zu erhöhen. Daher seien sie dann in eine Gemeinde im Kreis Freudenstadt gezogen. Auch hier hatten Vater und Tochter dann mehrmals Sex.
„Wir haben verhütet“
„Es kam nicht zweimal zum Sex zwischen uns“, stellte der Beschuldigte klar, „sondern, keine Ahnung, ich habe nicht gezählt.“ Und wieder griff der Mann in seine Tasche. Diesmal legte er eine Packung Kondome auf den Tisch. „Wir haben verhütet“, behauptete der 59-Jährige: Ein Detail, das für das Strafmaß nicht unerheblich ist. Auch sei der Sex immer einvernehmlich gewesen, beteuerte der Mann.
„Das heißt dann aber, dass der Tatvorwurf nicht falsch ist“, hakte der nun etwas verdutzte Richter nach. „Ja klar“, so die Antwort des Beschuldigten.
So konnte der Richter den Mann auch davon überzeugen, den Einspruch gegen den Strafbefehl zurückzunehmen. Ein Urteil musste daher nicht gesprochen werden. Der Mann muss nun mit einer Geldstrafe von rund 3600 Euro rechnen.