Auf dem Computer des Mannes wurden kinderpornografische Dateien gefunden. Wie sie auf seine Festplatte gelangt sind, konnte sich der 32-Jährige nicht erklären. Foto: sz-designs – stock.adobe.com

Wie die Dateien mit Kinderpornos auf seinen PC gekommen sind, kann sich der Angeklagte nicht erklären. Auch die Staatsanwaltschaft weiß keine schlüssige Antwort.

Freudenstadt - Der Angeklagte vor dem Amtsgericht Freudenstadt ist ein sympathischer junger Mann, 32 Jahre alt, geboren in Freudenstadt, verheiratet. Auf seinem Computer haben die Fahnder der Polizei im vergangenen Oktober mehrerer Dateien mit Kinderpornos entdeckt.

Einige der Opfer sind Kleinkinder, die Szenen sind ekelerregend. Oberstaatsanwältin Sabine Mayländer stellt denn auch gleich zu Beginn der Verhandlung klar, dass die Strafen im Zusammenhang mit Kinderpornografie erst im vergangenen Jahr erheblich verschärft wurden – bereits der bloße Besitz derartiger Dateien gilt seitdem als Verbrechen.

Wie sind die Dateien auf den Computer gelandet?

Der Mann auf der Anklagebank ist geständig, die Dateien seien zwar auf seinem Computer gefunden worden – wie sie allerdings dahin gelangt sind, könne er sich nicht wirklich erklären. "Ich kann nur sagen, es tut mir wirklich leid", meint er.

Die Dateien seien wahrscheinlich durch eine Whatsapp-Gruppe auf seinen PC gelangt. "Da kam so viel rein, das meiste habe ich gelöscht", fügt er hinzu. Daher sei er auch vor einiger Zeit aus der Gruppe ausgetreten. "Ich habe wirklich nicht explizit nach Kinderpornos gesucht. Ich habe so etwas niemals konsumiert." Selbst "normale Pornos" schaue er sich nicht mehr an, "weil mir klar wurde, dass das nicht richtig ist".

Erste Hinweise aus den USA

Eine Polizeibeamtin, die in dem Fall ermittelte, berichtet, der Anklagte sei bei der Entdeckung der Pornos tatsächlich "sichtlich erschüttert" gewesen. Er habe keine Erklärung dafür gehabt, wie diese auf seinen Account gelangt seien.

Erste Hinweise seien aus den USA gekommen, dann vom Bundeskriminalamt an die Polizei in Freudenstadt weitergeleitet worden. Die Dateien auf dem PC seien bereits gelöscht worden. Die Beamtin wird gefragt, was auf den Bildern zu sehen gewesen sei. Der Frau fällt es sichtlich schwer, das in Worte zu fassen.

Unbekannte könnten den Account gekapert haben

Der Angeklagte habe bereits in ersten Vernehmungen erklärt, er habe den fraglichen Account bereits seit geraumer Zeit nicht mehr benutzt, so die Beamtin. "Er kenne die Bilder nicht, er wisse nicht, wie sie auf seinen Account verschickt wurden." Er habe die Bilder auch nachträglich sehen wollen.

Die Verteidigung stellt daraufhin die Kreuzfrage, ob es denn "technisch möglich ist, dass der Account gekapert wurde", dass also möglicherweise ein Fremder sich auf dem Account zu schaffen gemacht habe, ohne dass dies dem Angeklagten aufgefallen sei. Diese für ein Urteil ganz wesentliche Frage vermag die Polizeibeamtin allerdings nicht schlüssig zu beantworten: "Ausschließen kann man es nicht."

Gesetzte wurden gerade erst verschärft

Unklar blieben auch zwei weitere entscheidende Fragen, etwa ob die Bilder tatsächlich dauerhaft gelöscht wurden und wann die Dateien entdeckt und gelöscht worden seien – vor oder nach der Strafverschärfung in Sachen Kinderpornografie, die am 1. Juli vergangenen Jahres in Kraft trat.

Der Angeklagte beteuert: "Ich habe die Bilder für mich komplett gelöscht." Angesichts der Unklarheiten komme denn allenfalls eine Geldstrafe in Frage, so die Staatsanwältin.

Nachweis nicht möglich

Richter Rainer Graf-Frank stellt schließlich auf Antrag der Staatsanwaltschaft das Verfahren vorläufig ein, "angesichts des nicht möglichen Nachweises des Besitzes kinderpornografischer Inhalte ab dem 1. Juli 2021". Die Geldauflage, zu zahlen an den Kinderschutzbund, betrage 1000 Euro, Ratenzahlung möglich.

"Sie können die 1000 Euro auch auf einmal zahlen", meint der Richter. "Wenn das nicht erfolgen sollte, sehen wir uns wieder, dann wird es ein Verfahren geben." Der Angeklagte erwidert: "Das kriegen wir hin."