Wegen des Besitzes kinder-und jugendpornografischer Inhalte wurde ein 60-jähriger Mann vor dem Freudenstädter Schöffengericht zu seiner Geldstrafe von 160 Tagessätzen zu je 50 Euro verurteilt.
Der Mann war geständig. Die Bestrafung des Mannes lag damit deutlich über den Anträgen sowohl der Staatsanwaltschaft als auch der Verteidigung. Beide hatten 100 Tagessätze beantragt und nur bei der errechneten Tagessatzhöhe um zehn Euro auseinander gelegen.