Wegen des Besitzes kinder-und jugendpornografischer Inhalte wurde ein 60-jähriger Mann vor dem Freudenstädter Schöffengericht zu seiner Geldstrafe von 160 Tagessätzen zu je 50 Euro verurteilt.
Der Mann war geständig. Die Bestrafung des Mannes lag damit deutlich über den Anträgen sowohl der Staatsanwaltschaft als auch der Verteidigung. Beide hatten 100 Tagessätze beantragt und nur bei der errechneten Tagessatzhöhe um zehn Euro auseinander gelegen.
Die Bestrafung hätte bei einem Strafmaß von drei Monaten bis zu fünf Jahren für dieses Delikt allerdings noch deutlich höher ausfallen können, wenn ein Großteil der betreffenden Dateien nicht bereits unwiederbringlich – unwiederbringlich zumindest für einen „Nicht-Spezialisten“ – gelöscht worden wäre, als man dem Mann auf die Schliche gekommen ist.
Von den 129 kinderpornografischen und 28 jugendpornografischen Inhalten in der Anklageschrift sind deshalb am Ende nur zwölf beziehungsweise sieben als Grundlage für eine Bestrafung übrig geblieben. Der Rest konnte dem Mann rechtlich mangels „Besitz“ nicht mehr zugerechnet werden. Gemessen an ähnlichen Prozessen war die Anzahl der vorhandenen Dateien damit ziemlich gering und die Verhängung einer Geld- anstatt Freiheitsstrafe damit nach Auffassung des Gerichts noch vertretbar.
Wie man die Taten entdeckt hatte, erklärt ein Kripobeamter
Was auf den verblieben Fotos und Filmen zu sehen war, war allerdings alles andere als „harmlos“. Gezeigt würden nicht nur „Posings“, sondern ganz klar Missbrauch und Vergewaltigung der Opfer, sagte Blecher.
Wie man die Taten entdeckt hatte, erklärte ein als Zeuge vernommener Kripobeamter. Das laufe eigentlich immer gleich. Google melde Darstellungen des sexuellen Missbrauchs an das nationale Zentrum für missbrauchte und vermisste Kinder in den USA und von dort aus werde über das BKA und das LKA dann die zuständige Polizeidienststelle vor Ort über die verdächtigen Aktivitäten im Internet informiert.
Mit einem beantragten Durchsuchungsbeschluss haben sich die Beamten daraufhin Zutritt zur Wohnung des Mannes verschafft und dessen Handy samt Laptop im April 2023 beschlagnahmt. Danach erfolgte die Aufbereitung der Dateien durch Cybercrime-Spezialisten.
Der Angeklagte habe zwar keine Angaben gemacht, sich ansonsten aber kooperativ gezeigt, so der Zeuge. Auf dem Handy des Mannes wurde nichts gefunden, auf dem Laptop habe der Angeklagte über Suchmaschinen aber zielgerichtet nach diesem pornografischen Material gesucht und dabei auch das einschlägige Vokabular der Szene verwendet.
Der Vater des Angeklagten war Alkoholiker und gewalttätig
Im Gerichtssaal verhielt sich der bis dato nicht vorbestrafte Mann weitgehend ruhig und machte auch keine Angaben zur Sache. Aus seiner Jugend und seinem bisherigen Leben berichtete er dann aber doch. Dies mit dem Hinweis, dass man ihn dann vielleicht auch ein bisschen besser verstehe.
Der Vater des Mannes war Alkoholiker und gewalttätig, der Angeklagte selbst ein von großer Ängstlichkeit geprägter Sonderschüler, den die anderen auch oftmals gehänselt hätten. Wegen seiner Depressionen sei er bereits in Therapie gewesen.
Ein folgenloser Schlaganfall, ein Mieter, der ihm in der Vergangenheit nur Probleme gemacht habe, eine Tumorerkrankung sowie ein Zusammenbruch nach mehrtägiger Schlaflosigkeit seien weitere Ereignisse, die ihm das Leben einfach immer schwer gemacht hätten. „Mein ganzes Leben lang hatte ich immer nur Probleme, Probleme, Probleme“, sagte der Mann.
Das sei zwar tragisch, kommentierte Richterin Blecher, erkläre aber die Tatvorwürfe nicht. „Ich sehe da keinen Zusammenhang zur Tat.“ Ihm und seinem Verteidiger steht nun offen, gegen das Urteil Berufung einzulegen.