Die umstrittenen Balkone Foto: Monika Schwarz

Der Verwaltungsgerichtshof hat die Baugenehmigung für das Gebäude Marktplatz 11 nach der Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil aufgehoben. Was jetzt passiert, bleibt spannend.

Es passiert nicht oft, dass eine Delegation des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim mit drei Richtern nach Dornstetten kommt und einen Fall vor Ort verhandelt. Am vergangenen Donnerstag war dies der Fall. Es hatten sich deshalb auch einige Bürger eingefunden, um die öffentliche Verhandlung im Bürgersaal und die anschließende Inaugenscheinnahme des „Streitobjektes“ – das Gebäude Marktplatz 11 inmitten des historischen Dornstetter Marktplatzes – zu verfolgen.

 

Der Kläger, Eigentümer des Nachbargebäudes, hatte den Gemeindeverwaltungsverband Dornstetten wegen der erteilten Baugenehmigung für dieses Gebäude verklagt und bereits in erster Instanz die Nichteinhaltung der Abstandsflächen und Grenzabstände mit der Folge unzumutbarer Verschattung, sowie das fehlende Einfügen des hohen Gebäudes in die Umgebungsbebauung und nicht zuletzt überdimensionierte Balkone auf der Rückseite moniert.

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hatte die Klage im Juli 2024 nach einer ebenfalls vor Ort vorgenommenen Verhandlung und Inaugenscheinnahme abgewiesen. Der Kläger wollte sich mit dieser – aus seiner Sicht falschen – Entscheidung nicht zufrieden geben und hatte deshalb Berufung eingelegt. Wegen „ernsthafter Zweifel des erstinstanzlichen Urteils“ wurde diese auch zugelassen.

Gebäude erneut in Augenschein genommen

In dieser Berufungsverhandlung wurde nun die Sach- und Rechtslage erneut kontrovers erörtert und das Gebäude vom Marktplatz aus, aber auch rückseitig aus Sicht des klägerischen Balkons und Gartens, in Augenschein genommen. Auf der Rückseite des Gebäudes befinden sich die Balkone, die ebenfalls Stein des Anstoßes gewesen sind.

Eine eindeutige Tendenz des Gerichtes ließ sich während der Verhandlung und Inaugenscheinnahme nicht unbedingt feststellen. Das Urteil, dessen Tenor für den kommenden Tag versprochen war, wurde deshalb mit Spannung erwartet und erreichte die Verfahrensbeteiligten tatsächlich am Folgetag.

So lautet das Urteil

Der Verwaltungsgerichtshof ist demnach anderer Auffassung wie das Verwaltungsgericht: Das seinerzeit gefällte Urteil wurde jetzt nämlich „geändert“ und die erteilte Baugenehmigung für das umstrittene Gebäude aufgehoben. Die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen und die außergerichtlichen Kosten des Klägers tragen der Beklagte (Gemeindeverwaltungsverband) und die Beigeladenen (Bauherren) jeweils hälftig.

Das Berufungsgericht hat ferner entschieden, das Rechtsmittel der Revision gegen dieses Urteil nicht zuzulassen. Die Rechtskraft des Urteils und auch die Begründung stehen trotzdem noch aus. „Erst wenn diese vorliegt wird klar, in welche Richtung es geht“, betont der Leiter des Gemeindeverwaltungsverbandes, Tobias Schmid.

Welche Teile sind betroffen?

Derzeit könne man ansonsten nur spekulieren. Etwa dahingehend, ob vielleicht nur die Balkone auf der Rückseite – oder eben doch das gesamte Gebäude – betroffen sind. Der Kläger betonte im Gespräch mit unserer Redaktion, dass er die Entscheidung begrüße, dass es ihm aber zu keinem Zeitpunkt darum gegangen sei, das Bauprojekt, das seinerzeit eine bestehende Baulücke geschlossen habe, grundsätzlich zu verhindern.

Schon frühzeitig habe er aber auf „massive Problempunkte bei der Planung“ hingewiesen und auch konstruktive Lösungsvorschläge unterbreitet, die keine Berücksichtigung gefunden hätten. Verwundert habe ihn auch, dass während des Rechtsverfahrens keine Vermittlungsversuche stattgefunden hätten.