Ein Mittdreißiger hat sich an der 14-jährigen Tochter seines Freundes vergangen. Weil er vor Gericht einen Deal eingeht, kommt er mit einer Bewährungsstrafe davon.
Vor etwas mehr als einem Jahr war es geschehen: Freunde besuchen eine Veranstaltung im südlichen Kreis Calw. Die 14-jährige Tochter des einen ist dabei. Sie kennt den Freund ihres Vaters gut. Er ist ihr Patenonkel. Der Vater geht heim, die Tochter bleibt – und übernachtet schließlich beim Mitte 30-jährigen Patenonkel, weil sie ihren Schlüssel vergessen hat. Der bietet sein Bett an, schläft selbst auf dem Sofa – zuerst.