Ein ehemaliger Hells Angel steht vor dem Basler Appellationsgericht. Die Anklagepunkte wiegen schwer.
Der 38-jährige türkische Staatsangehörige erhielt für eine ganze Reihe von Straftaten eine Freiheitsstrafe von zwölf Jahren und zehn Monaten sowie einen Landesverweis von 14 Jahren.
Beim Berufungsprozess in Basel hat der Verteidiger des beschuldigten ehemaligen Hells Angel am Montag Freisprüche von den meisten Anklagepunkten gefordert. Die harten Strafstandbestände wie mehrfache Vergewaltigung, sexuelle Handlungen mit Kindern und sexuelle Nötigung sah er als nicht erstellt an.
Er plädierte vor dem Appellationsgericht für eine Freiheitsstrafe von fünf Monaten, die bereits abgegolten wäre. Lediglich die Strafbestände Verstoß gegen das Waffengesetz sowie gegen das Geldspielgesetz, dort aber nur in Gehilfenschaft, sah er in seinem Plädoyer als erstellt an.
Zwölf Jahre und zehn Monate
Das Strafgericht hatte seinen Mandanten vergangenes Jahr zu zwölf Jahren und zehn Monaten verurteilt. Der ehemalige Hells Angel wird beschuldigt, ein damals 14-jähriges Mädchen mehrfach vergewaltigt und sexuell genötigt zu haben. Er soll ihr gedroht haben, Nacktbilder von ihr zu veröffentlichen. Der Verteidiger des heute 38-jährigen Beschuldigten hielt fest, dass es nicht bewiesen sei, dass der Geschlechtsverkehr unter Androhung stattgefunden habe. Nicht die Angst vor der Veröffentlichung der Videoaufnahmen, sondern Gegenleistung wie Geld oder Geschenke seien im Vordergrund gestanden.
Freisprüche gefordert
Zum Anklagepunkt der sexuellen Handlungen mit Kindern sagte der Verteidiger, dass sich die Jugendliche als 16-Jährige ausgegeben habe. Sein Mandant habe trotz Nachfrage das wahre Alter nicht für möglich gehalten.
Freisprüche forderte der Anwalt auch vom Strafbeständen der Geldwäscherei wie auch von der Bestechung und Begünstigung. Der Beschuldigte soll im Untersuchungsgefängnis bezahlten Sex mit einer Aufseherin gehabt haben. Eine Bestechung liege nicht vor, wenn bloß ein Angebot angenommen werde, hielt der Verteidiger fest. Es folgen noch die Plädoyers der Staatsanwaltschaft und der Privatklägerschaft.
Frage nach Vermögen
Die Gerichtspräsidentin konfrontierte ihn mit seinen Vermögensverhältnissen. Sie fragte ihn, wie er beinahe ohne Einkommen zu seinem luxuriösen Lebensstil, den teuren Marken und den hohen sichergestellten Bargeldbeträgen gekommen sei. Der Angeklagte machte von einem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Auch zu angeblichen Geldzahlungen des Schweizer Nationaltrainers Murat Yakin, mit dem er befreundet sein soll, sowie zu mutmaßlichen Strohmann-Uhrenkäufen über dessen Namen wollte er nichts sagen.