Jede Menge – zu viel – Schrott lagerte der Mann in Engstlatt. Deswegen muss er nun ins Gefängnis. Foto: ©Natali-stock.adobe.com

So kann’s nicht weitergehen: Der Betreiber einer Schrottanlage in Engstlatt muss hinter Gitter. Das Balinger Amtsgericht hat den 58-Jährigen zu einer dreimonatigen Haftstrafe – ohne Bewährung – verurteilt, weil er die Anlage ohne Erlaubnis betrieben hat.

Balingen - Deutliche Kritik übte Richterin Goßger in ihrer Urteilsbegründung an der mitunter "befremdlichen Untätigkeit" der Behörden. Die zuständigen Ämter des Landratsamts sowie das Balinger Bauamt hätten den Vorgängen auf der Anlage im Engstlatter Gewerbegebiet Lehenmorgen lange zugeschaut, ohne entscheidend gegen die offenkundigen Verstöße einzugreifen. Das wirke sich strafmildernd aus, so Goßger.