Das System des Online-Händlers hat einer Kundin im Kaufrausch leichtes Spiel verschafft.
Wegen Computerbetrugs in 14 Fällen hat das Amtsgericht eine 23-jährige Albstädterin zu 16 Monaten Haft verurteilt, die für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt sind.
Sie muss sich ferner um die Wiedergutmachung des Schadens bemühen und innerhalb eines Jahres sechs Stunden bei einer Schuldner- oder Suchtberatung nachweisen. Auf Antrag ihres Verteidigers fanden Teile der Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Zwischen Juni und August 2022 hatte die Frau Waren im Gesamtwert von 11 938,73 Euro beim Online-Händler Zalando bestellt und nicht bezahlt – dazu hatte sie mehrere E-Mail-Konten und Accounts angelegt.
Ein Polizeibeamter des Albstädter Reviers erklärte als Zeuge, dass Zalando im November 2022 schriftlich Anzeige erstattet habe. Angehängt war eine Liste mit mehreren E-Mail-Adressen und Accounts mit unterschiedlichen Namen. Daraufhin hätten die Beamten die Paketstation beobachtet, die als Ablageort angegeben war, und machten die Frau über den dort hinterlegten Ausweis ausfindig. 172 Beweismittel stellten sie sicher, wobei etwa zwei Drittel den Zalando-Bestellungen zuzuordnen sind.
Polizist staunt: „Einem Unternehmen wie Zalando hätte das auffallen müssen“
„Wie geht Zalando in solchen Fällen vor?“, wollte die Richterin wissen. Der Polizist erklärte, dass der Onlinehändler quartalsweise Rechnungen bearbeite. „Fahrlässig“ nannte er dieses Vorgehen, denn: „In dieser Zeit kann natürlich einiges zusammenkommen – vor allem, wenn man in einen Kaufrausch gerät.“
Zudem müsse selbst einem Unternehmen wie Zalando auffallen, wenn mehrfach Waren unter leicht abweichenden Namen bestellt und nicht bezahlt würden. Etwa jeder dritte Fall bei der Polizei in diesem Bereich habe inzwischen mit Zalando zu tun. „Die haben das nicht unter Kontrolle.“
Die Angeklagte zeigt sich kooperativ
Die Richterin rechnete der Albstädterin indes ihre Kooperationsbereitschaft hoch an – ebenso der Polizist. „Sie hat uns Zugang zu allen Konten gewährt – auch zu Portalen, auf denen sie versucht hatte, Gegenstände zu verkaufen.“ Der Erlös fiel mit rund 273 Euro jedoch recht gering aus.
„Hier wurde das System Zalando betrogen und kein Mensch“, sagte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung, weshalb dieser Fall als Computerbetrug zu werten sei – bei gewerbsmäßigem Betrug hätte die Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren gelegen. „Sie sind aus Verzweiflung in eine Sucht geraten und haben den Überblick über ihre Finanzen verloren.“ Wegen der Schadenshöhe müsse eine Strafe aber sein. Einen Bewährungshelfer hält die Richterin nicht für nötig: „Ich glaube, dass Sie auch so den Weg ins Leben zurückfinden.“