Es gibt kaum eindeutige Symptome, die auf sexuellen Missbrauch bei Kindern hindeuten. Verhaltensänderungen und psychosomatische Beschwerden können Anzeichen sein. Foto: dpa

Bei dem Versuch, Kinder- und jugendpornografische Inhalte von einem Gerät auf das andere zu übertragen, sind Beamte einem Mann aus dem Zollernalbkreis auf die Schliche gekommen.

Ich war ziemlich dumm.“ Das ist die Selbstreflexion eines 35-jährigen Mannes aus einer Heuberg-Gemeinde vor dem Amtsgericht in Hechingen. Die angesprochene Dummheit? Er hatte kinder- und jugendpornografische Dateien in seine Google-Drive-Cloud hochgeladen, um sie von einem Gerät auf das andere zu übertragen, wodurch er auf dem Radar der Polizei erschienen war.

 

An einem Donnerstagmorgen im Dezember vergangenen Jahres tauchte diese auf seiner Arbeitsstelle auf, um ihn festzunehmen. Die Anklage: der Besitz kinder- und jugendpornografischer Inhalte.

Zu wenig Speicher

Mehr als 8000 Bilder und rund 40 Stunden Videomaterial entdeckte die Polizei bei dem Angeklagten, verteilt auf drei technische Geräte. Die Inhalte seien sichtbar und zugänglich auf dem Computer aufbewahrt gewesen. Der Großteil war auf dem Hauptrechner geladen, weitere Dateien auf einer externen Speicherplatte, außerdem auf dem Mobiltelefon.

Staatsanwalt Vytlacil stellte zu Beginn der Sitzung die Beweismittel vor: 24 Bilder und sieben Videos, auf denen Darstellungen sexuellen Missbrauchs überwiegend an Mädchen, vereinzelt auch an Jungen, zu sehen sind. Die Kinder auf den Aufnahmen sind zwischen 2 und 14 Jahre alt. Der Angeklagte hörte dem Vortrag mit ausdrucksloser Miene zu. Er wisse, dass er „Scheiße gebaut“ habe, sagte er später.

Eine Polizeioberkommissarin war als Zeugin geladen. Sie hatte die konfiszierten Inhalte gesichtet und kategorisiert. „Eine Künstliche Intelligenz sortiert die Dateien anhand von Nacktheit und Alter vor“, erklärt die Beamtin das Verfahren. „Wir schauen uns dann noch einmal jede vorsortierte Datei einzeln an und überprüfen sie anhand bestimmter Parameter wie Körperbau, Gesichtsmerkmale und Körperbehaarung.“ Der Anteil an Abbildungen mit sexuellem Missbrauch sei verhältnismäßig gering ausgefallen. Der Angeklagte sei sofort geständig gewesen.

„Ich komme eh ins Gefängnis“

Der Angeklagte bezeichnet sich selbst als pornosüchtig. Eine Freundin habe er zuletzt vor einigen Jahren gehabt. Er hat eine Arbeitsstelle, lebt aber noch bei seinen Eltern. Auf seinem Rechner hatte die Polizei eine Vielzahl von pornografischen Dateien entdeckt, darunter auch Inhalte mit Kindern und Jugendlichen. „Ich habe die Dateien heruntergeladen, weil ich neugierig war. Richtig angemacht hat es mich nicht“, sagte der 35-Jährige.

Es ist nicht das erste Mal, dass der Angeklagte in einem solchen Kontext auffällig wird. 2017 war er das erste Mal straffällig geworden, ebenfalls wegen des „Besitzes kinderpornografischer Schriften“. Damals fand die Polizei rund 1000 Bilder und Videos von Mädchen und Jungen unter 14 Jahren auf seinem Computer. Er wurde zu 10 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.

Nach seiner Festnahme 2017 war er eine Zeit lang bei einer Psychologin in Therapie, die ihm sehr geholfen habe. Im Laufe der Jahre sei sein Pornokonsum immer stärker geworden, gab er zu. Ob er sich erneut um eine Therapie gekümmert habe, wollte der Richter von ihm wissen. Der Angeklagte verneinte: „Ich dachte, ich komme eh ins Gefängnis, da lohnt sich das nicht.“

Staatsanwalt plädiert für Freiheitsstrafe

Der Staatsanwalt plädierte für eine Freiheitsstrafe von drei Jahren. Aufgrund der Beweislage bestehe kein Zweifel daran, dass sich der Angeklagte schuldig gemacht hat. Er warf ihm in seinem Plädoyer zudem fehlende Reue und Einsicht vor.

Verteidiger Klaus Armbruster hielt dagegen: Sein Mandant sei von Anfang an schuldeinsichtig gewesen. Seine Sozialprognose sei für einen Angeklagten zudem geradezu ideal – der Angeklagte hatte zuvor berichtet, dass er nach der mutmaßlichen Zeit im Gefängnis aus dem Elternhaus ausziehen und eine Therapie starten wolle. Der Verteidiger beantragte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, ausgesetzt zur Bewährung.

Das Gericht verurteilte ihn schließlich zu zwei Jahren und sechs Monaten Gefängnis. Es bestehen derzeit keine Anzeichen für eine sogenannte Kernpädophilie, doch selbst wenn die mildernden Umstände, wie etwa die sofortige Unrechts-Einsicht, stärker gewichtet würden, reiche dies aufgrund der Beweislage nicht für die Aussetzung der Strafe zur Bewährung aus. Die technischen Geräte samt Inhalten werden konfisziert, der Verurteilte trägt die gesamten Verfahrenskosten. „Es wäre schön gewesen, wenn Sie sich jetzt schon mit der Suche nach einer erneuten Verhaltenstherapie auseinandergesetzt hätten“, sagte der Richter bei der Urteilsverkündung. Er ermahnte den Verurteilten, an sein Leben nach dem Gefängnis zu denken. Bis dahin brauche er Mechanismen, um seine Sucht in den Griff zu bekommen.