Nach einer Verfolgungsjagd mit der Polizei in einem geklauten Auto baut ein heute 23-jähriger einen Unfall. Dafür wurde er am Amtsgericht in Pforzheim nun verurteilt. Vom Beifahrer fehlt weiterhin jede Spur.
Es war kurz nach 1 Uhr nachts am 27. Oktober: Ein 22-jähriger Mann hinterließ auf der A8 in bei der Raststätte Pforzheim-Nord ein Trümmerfeld. Er fuhr zu schnell, krachte erst links in eine Betonbegrenzung. Dann flog der VW auf die rechte Leitplanke bei der Tankstelle. Die Polizei war schnell vor Ort. Sie hatte das Fahrzeug seit der Abfahrt nach Rutesheim verfolgt.
Die Polizei bekam einen Notruf, dass der VW auf der A8 Schlangenlinien fährt. Die Verkehrspolizei aus Leonberg fand den Wagen und forderte den Fahrer zum Anhalten auf.
„Wir sind teilweise nicht hinterhergekommen“
Dieser bremste erst ab – nur um dann Vollgas zu geben. Dabei geriet der Fahrer bei sehr hoher Geschwindigkeit immer wieder in den Seitenstreifen. Mehr als 230 Kilometer pro Stunde fuhr er. Das sagte einer der Polizisten in dieser Woche vor dem Amtsgericht Pforzheim aus. „Wir sind teilweise nicht hinterhergekommen“, so der Polizist.
An der Baustelle hätten sie abreißen lassen, um sich nicht selbst zu gefährden. Der VW habe dann den Unfall gebaut. Als sie bei dem Auto ankamen, seien Fahrer und Beifahrer verschwunden gewesen, sagte ein weiterer Polizist. Zumindest den Fahrer fand die Polizei im Raststättenbereich – unverletzt, aber mit 0,9 Promille Alkohol im Blut. Vom Beifahrer fehlt bis heute jede Spur. Dritte waren am Unfall nicht beteiligt.
Der Fahrer musste sich nun wegen Fahren unter Alkohol, Fahrerflucht, fahrlässiger Gefährdung im Straßenverkehr und illegalem Autorennen vor Gericht verantworten.
„Wer soll es sonst gewesen sein?“
Diese Taten räumte er ein. Das war aber nicht alles, was dem heute 23-jährigen Libyer mit Schweizer Asyltitel vorgeworfen wurde. Denn der 85 000 Euro teure VW war gestohlen. Das Auto war der nagelneue Firmenwagen eines Pharma-Vertriebsleiters aus Konstanz am Bodensee.
Laut Staatsanwaltschaft soll der Angeklagte den Zweitschlüssel aus der Wohnung des Mannes geklaut haben, als dieser mit seinen Söhnen bei der Gartenarbeit war. Das Auto selbst habe er dann erst nachts entwendet, wollte damit nach Belgien.
Der Libyer bestritt den Diebstahl. „Wer soll es sonst gewesen sein?“, fragte Richterin Stephane Ambs. Vielleicht der Beifahrer oder eine dritte Person, sagte Verteidigerin Alexandra Engelhardt. Eindeutige Hinweise auf den 23-jährigen als Dieb förderte der Prozess nicht zutage. Auch, dass es sich um ein illegales Autorennen handelte, bezweifelte die Anwältin.
Ambs sah dies anders. Sie verurteilte den Mann für alle angeklagten Taten zu einem Jahr und drei Monaten Haft sowie 18 Monaten Fahrverbot. Er sitzt seit sechs Monaten in Untersuchungshaft – und ist dort schon durch Drogenkonsum aufgefallen, wie Ambs erwähnte. Dazu kommen Vorstrafen: wegen des Erschleichens von Leistungen, sieben Suchvermerke aus anderen Verfahren. Auch in der Schweiz wird er gesucht, ist dort wohl aber unter anderem Namen bekannt.
Für seine „Amok-Fahrt“, wie Ambs es nannte, entschuldigte sich der Mann – für den Diebstahl nicht.