Ein Pforzheimer wurde vom Amtsgericht wegen Nötigung verurteilt. Weil ihm ein laufender Lkw-Motor zu laut war, griff er zu radikalen Mitteln. Der Täter ist vor Gericht kein Unbekannter.
Als ein Lkw-Fahrer vergangenen August samstagnachts Probleme mit der Hydraulik hatte, fuhr er im Würmtal rechts ran. Mit laufendem Motor versuchte er, sein Gefährt wieder flott zubekommen – sehr zum Ärger eines Anwohners. Der fühlte sich durch den Lärm gestört. Gegen 0.20 Uhr näherte sich der Mann – ein gelernter Koch – dem Fahrer vor seinem Haus.
„Mach den Lkw aus, sonst stech’ ich dich ab“, sagte der Koch, ein japanisches Kochmesser mit 30 Zentimeter langer Klinge in der Hand. Er stach in Richtung des Fahrers. Der konnte ausweichen, stellte seinen Motor ab und rief die Polizei. Die kam, durchsuchte die Wohnung des Koches und fand das fragliche Messer. Ein Alkoholtest ergab bei ihm zwei Promille.
Halbe Flasche Wodka intus
Der 50-jährige Koch musste sich am Dienstag vor dem Pforzheimer Amtsgericht wegen Nötigung, nicht aber wegen versuchter Körperverletzung verantworten. Die Staatsanwaltschaft sah wegen der Trunkenheit nicht, dass der Mann kontrolliert gehandelt habe. Dass er betrunken war, bestätigte der Koch vor Gericht, wo er ohne Anwalt erschien. Eine halbe Flasche Wodka hatte er demnach Intus. Zudem habe er mehrere Schlaf- und Schmerzmittel konsumiert, so der Koch. Auf die sei er wegen vieler gesundheitlicher Beschwerden angewiesen. Auch Arbeiten könne er aktuell nicht.
Angriff abgestritten
„Ich wollte meine Ruhe haben“, erinnerte sich der Koch an den Tatabend. Nach der Mischung aus Medikamenten und Alkohol habe er „wie ein Kind“ geschlafen. Den Angriff auf den Fahrer stritt er ab – eben weil er ja geschlafen habe.
Allerdings sei es im Umfeld seiner Wohnung des Öfteren sehr laut. Zudem gebe es dort Belästigungen, Bedrohungen und Beleidigungen. Er habe schon 30 Mal die Polizei gerufen. Das sei eine „richtig üble Gegend“.
24 Vorstrafen hat er auf dem Konto
„Dass ich Messer hab’, ist wohl klar. Ich bin Koch von Beruf“, erklärte er Richter Udo Pawlischta den Besitz der Santoku-Klinge. Dass diese nicht in der Schulter des Lkw-Fahrers landete, erklärt der mit einer schnellen Ausweichreaktion. „Er hätte mich getroffen“, so der Fahrer. Sowohl das Messer als auch den Koch identifizierte er vor Gericht zweifelsfrei. „Das Gesicht vergess’ ich nicht mehr“, sagte er. Der Koch bestritt die Tat trotzdem.
Der ist vor Gericht kein Unbekannter. 24 Vorstrafen hat er auf dem Konto: sexuellen Missbrauch von Kindern, Waffen- und Drogendelikte, mehrfacher Diebstahl, Bedrohung, Beleidigung, Körperverletzung, Fahren ohne Führerschein, Urkundenfälschung. Er saß mehrfach in Haft. Er ist arbeitsunfähig und hoch verschuldet – unter anderem, weil er viele Geldstrafen abbezahlen muss.
Richter Pawlischta verurteilte ihn zu sechs Monaten Haft auf Bewährung. Er wolle eine letzte Chance einräumen, so Pawlischta – trotz der Vorstrafen. Eine Geldstrafe sei sinnlos, weil der Koch die ohnehin nicht zahlen könne. „Sie müssen aufpassen“, gab der Richter ihm mit. Sein Rat: weniger Alkohol, weniger Medikamente und vielleicht ein Umzug.