Die Kugelbombe habe das Opfer für acht Euro beim Angeklagten erworben. (Symbolbild) Foto: Christians/dpa

Weil er mehrere faustgroße Sprengkörper an nicht zum Kauf berechtigte Personen veräußert habe, wohlwissentlich welchen Schaden diese anrichten können, ist ein heute 70-Jähriger verurteilt worden. Schwere Körperverletzung und unerlaubten Umgang mit Explosivstoffen hat das Gericht festgestellt. Jetzt läuft die Berufung.

Ein Fall von schwerer Körperverletzung und unerlaubtem Umgang mit Explosivstoffen wurde am Dienstag am Landgericht Rottweil verhandelt. Die Staatsanwaltschaft warf dem 70-jährigen Angeklagten vor, im Dezember 2020 Großfeuerwerkskörper an drei nicht zum Kauf berechtigte Personen veräußert zu haben.