Rupert Stadler hat jahrelang jegliche Beteiligung am Dieselskandal bestritten. Mitte Mai hat er ein Geständnis abgelegt. Foto: dpa/Sven Hoppe

Schadenersatz, Prozesskosten und Geldauflage: An Stadler werden Ansprüche in Millionenhöhe gestellt, die ihn aber kaum belasten dürften. Was die Hintergründe dafür sind.

 
Schließen

Diesen Artikel teilen

Auf diese Worte hatten Beobachter lange gewartet: „Ich habe die Vorwürfe insgesamt einzuräumen“, erklärte Ulrike Thole-Groll, die Anwältin von Ex-Audi-Chef Rupert Stadler, Mitte Mai vor dem Landgericht München. Erstmals hat damit ein Angeklagter in der Position eines Ex-Vorstandschefs gestanden, im Dieselskandal Unrecht getan zu haben. „Ich habe nicht gewusst, aber als möglich erkannt und es billigend in Kauf genommen, dass möglicherweise die Beschaffenheit von Dieselmotoren nicht den rechtlichen Zulassungsbedingungen entspricht“, ließ Stadler verklausuliert erklären. Er soll in seiner Zeit als Audi-Chef nicht verhindert haben, dass Hunderttausende Dieselfahrzeuge mit Betrugssoftware verkauft wurden. Zudem habe er – eine weitere verklausulierte Formulierung – feststellen müssen, unterlassen zu haben, dafür Sorge zu tragen, dass Käufer der Fahrzeuge über eine möglicherweise in ihnen verbaute Fehlfunktion informiert werden.

Weiterlesen mit

Unsere Abo-Empfehlungen

Aus der Region,
auf den Punkt.

  • Zugriff auf alle Inhalte des SB im Web und der App
  • Unkompliziert kündbar
* anschließend weitere 6 Monate für 6,99 € mtl. und danach 9,99€ mtl.
** anschließend 9,99 € mtl.