Der 63-jährige Angeklagte zeigt sich – hier mit seinem Pflichtverteidiger Rudolf Hirt – vermummt im Amtsgericht Villingen. Foto: Silas Stein/dpa

Der 63-Jährige, der in Unterkirnach bei einer Zwangsräumung gedroht hatte, sein Haus in die Luft zu sprengen, ist zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Beim Amtsgericht gab er tiefe Einblicke, wie es zu der Extremsituation gekommen war.

Cap, übergezogene Kapuze, Sonnenbrille und Corona-Schutzmaske: So betrat der 63-Jährige Saal 1 des Amtsgerichts in Villingen. Die Augen der überraschend wenigen Zuschauer, der (teilweise überregionalen) Journalisten und die Linsen der Fotografen waren auf jenen Mann gerichtet, der für einen Ausnahme-Einsatz im Landkreis gesorgt hatte.

 

Kaum waren die Kameras aus dem Gerichtssaal verbannt, zeigte der Angeklagte sein unvermummtes Konterfei. Trotz der offensichtlichen Anspannung wurden die weichen Züge seines Gesichts deutlich, der 63-Jährige strahlt ein gutmütiges Wesen aus. Das steht im heftigen Kontrast zu dem, worauf sich der EDV-Fachmann vorbereitet hatte: Sein Haus war mit Benzin und Sprengstoff bestückt – er war bereit dafür, sich und das Haus in die Luft zu jagen.

In knapp drei Stunden Verhandlung wurde deutlich, wie sich die Situation beim Ex-Soldaten so hochschaukeln konnte, dass es zu der Eskalation am 23. Januar in der beschaulichen Schwarzwald-Gemeinde kommen konnte.

Das Leben des 63-Jährigen

Erst Abitur in Villingen, dann Bundeswehr, ein aufgrund der wirtschaftlichen Lage abgebrochenes Elektronik-Studium und eine folgende selbstständige Beschäftigung als EDVler – die Vita des 63-Jährigen deutet keinesfalls auf Probleme hin. Im Gegenteil: Als späterer Oberstleutnant hatte er bei der Bundeswehr, wenn auch nicht als Berufssoldat, wohl verantwortungsvolle Aufgaben. Der ausgebildete Einzelkämpfer habe im Auftrag der NATO in- und ausländische Verbände überprüft, sei als Stabsoffizier am Atomwaffenstützpunkt Memmingen gewesen.

Doch dann geriet sein Leben Stück für Stück aus den Fugen. Der psychiatrische Gutachter Ales Svetlik sprach dabei von „belastenden Faktoren in der Biografie“. Im Mittelpunkt standen seine Eltern. Der Mann gewährte Einblicke in die vielfältigen Probleme, die aufkamen. Während sein Vater – ebenfalls Oberstleutnant – als OSZE-Beobachter in fernen Ländern unterwegs gewesen sei, habe er seine Mutter pflegen müssen, auf die Unterstützung seiner Schwestern habe er vergeblich gehofft.

Soziale Isolation folgte

Nachdem sie starb, habe er sich um den Vater kümmern müssen: Demenz. Zunächst daheim, dann sei der Vater ins Pflegeheim gekommen – doch auch dort habe er ihn betreuen müssen. Der Angeklagte, sehr eloquent und wortreich, sagte: „Ich hätte schreien müssen: ‚Ich schaff’s nicht!‘ – aber meine Einzelkämpfer-Ausbildung sagte mir: ‚Ich schaffe das!‘“. Er nahm keine Hilfe an, schafft es nicht.

Sozial habe er sich isoliert, finanziell stand er unter Druck und auch hinsichtlich seines Jobs sei er antriebslos gewesen, urteilte der Gutachter. Dies mündete in eine Anpassungsstörung und psychische Probleme. Dies habe sich auch mit dem Tod des Vaters im Jahr 2019 nicht geändert. Steuererklärungen habe er keine mehr abgegeben, eine Gewerbeversagungsverfügung sorgte dafür, dass er keine Einkünfte mehr erhielt – „überall waren nur Sackgassen“, erklärte sein Pflichtverteidiger Rudolf Hirt vor Gericht. Er habe keinen Ausweg mehr gesehen – außer sich und das Haus in die Luft zu sprengen.

Seiner Katze in den Kopf geschossen

Bereits mehrfach war die Zwangsräumung verschoben worden, doch am 23. Januar war es schließlich soweit: Die Behörden hatten sich aufgrund seiner Biografie und der Berechtigung, Waffen und Sprengstoff zu besitzen, auf Probleme vorbereitet. Minuziös und unter Einbeziehung seiner militärischen Ausbildung habe er den Ermittlungen zufolge das Haus mit militärischem Sprengstoff, Benzin und Zündvorrichtungen präpariert, um es zu zerstören und sich damit zu töten. Zudem hortete er Waffen und Tausende Schuss Munition.

Am Tag zuvor schoss er seiner geliebten Katze in den Kopf, weil er nicht gewusst habe, wer sich um sie kümmert. Während er damals äußerte, „ein Exempel statuieren“ zu wollen, sagte er vor Gericht: „Ich kann nicht mehr nachvollziehen, warum ich das gemacht habe.“

„Über finalen Rettungsschuss nachgedacht“

Schließlich waren es erfahrene Polizeibeamte, die – vor Gericht sehr unaufgeregt – von der gefährlichen Situation erzählten, als sich der 63-Jährige (vollgepumpt mit Medikamenten und Alkohol) der Zwangsräumung widersetzte, die Drohungen aussprach und eine Sprengstoff-Probe aushändigte, um diese zu unterstreichen. „Die ersten 15 Minuten waren schon spannend“, sagte ein 61-jähriger Polizeibeamter trocken vor Gericht. „Wir haben nicht gewusst, ob er irgendwas zündet. Wir haben auch über einen finalen Rettungsschuss nachgedacht.“ Was dann folgte, ist hinlänglich bekannt: Großeinsatz! Spezialkräfte der Polizei rückten an, verhandelten mit dem Mann.

Ermittler mussten aufgrund der großen Mengen an ausgeschüttetem Benzin mit Gasmasken in das Haus in Unterkirnach. Foto: Marc Eich

„Ich hatte definitiv helle Momente, dachte dann ‚mach kein Scheiß, gib den Scheiß ab‘“, erinnert sich der als hilfsbereit beschriebene Ex-Soldat und Sportschütze. In einem solcher Momente händigte er den Sprengstoff aus. Diesen hatte er übrigens in einer Sprenggrube der Bundeswehr gefunden („Da hat einer Mist gebaut, ich hab das dann mitgenommen und so eingelagert, dass nichts passieren konnte“). Die Beamte erhöhten in der Folge den Druck, wie ein 38-jähriger Kripo-Beamter erklärte. Diesem hielt der 63-Jährige dann nicht mehr stand. „Wir haben das Licht aus gemacht, Sirenen eingeschaltet und Lautsprecher laufen lassen“, so der Beamte. Der Nervenkrieg war nach knapp zwölf Stunden zu Ende.

Welche Gefahr geht von dem Mann aus?

 Für den Leitenden Oberstaatsanwalt Johannes-Georg Roth und die Kammer mit dem Vorsitzenden Richter Christian Bäumler stand vor allem die Frage im Raum: Ist der Angeklagte gefährlich? Muss er gar in der Forensik untergebracht werden? Doch der Gutachter kam zum Schluss: Therapeutische Maßnahmen sind notwendig, eine Unterbringung nicht. Vor Gericht machte der EDV-Fachmann deutlich, dass er sich sozial reintegrieren möchte. „Ich habe Fehler gemacht und Mist gebaut. Ich mache das nicht mehr, ich wusste nicht, was ich tue“, richtete er die letzten Worte an das Gericht.

Zuvor hatte der Leitende Oberstaatsanwalt eröffnet: Vom Vorwurf der Vorbereitung eines Explosionsverbrechens wolle er sich verabschieden. Beim Prozess sei „tätige Reue“ deutlich geworden, so habe der Angeklagte freiwillig in einem klaren Moment den Sprengstoff abgegeben. Vom Angeklagten gehe zudem keine Gefahr aus. Übrig blieben bei der „absoluten Extremsituation“ der Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in einem besonders schweren Fall sowie die Bedrohung des öffentlichen Friedens.

Ein Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung

Seiner Forderung einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung kam das Gericht nach, verhängte aber aufgrund der hohen Einsatzkosten eine Geldauflage von 10 000 Euro sowie 100 gemeinnützige Arbeitsstunden. Zudem muss sich der 63-Jährige therapeutisch behandeln lassen.

Und wie geht es für den Mann weiter? Er kam nach der Haft bei Freunden in einer baden-württembergischen Großstadt unter, ist dort in der Familie integriert und möchte nun Arbeit suchen. Nach Unterkirnach möchte er nicht mehr zurückkehren.