Für das Schwarzwald-Idyll Oppenau bedeutete das eine Woche Ausnahmezustand: Insgesamt waren mehr als 2500 Polizisten, SEK-Beamte, ortskundige Führer und Hundestaffeln im Einsatz. Der Sportplatz vor dem Ort wurde zur Einsatzzentrale, inklusive Hubschrauberlandeplatz.
Hunderte Hinweise arbeitete die Polizei damals ab. Menschen wollten Yves R. unter anderem in Oberharmersbach, Offenburg, Hallwangen bei Dornstetten, Renchen, Böblingen, ja sogar in Straßburg gesehen haben.
Im Internet und den sozialen Medien bildete sich um den flüchtigen "Schwarzwald-Rambo" zwischenzeitlich sogar eine regelrechte Fan-Gemeinde. Familie und Bekannte des Flüchtigen meldeten sich zu Wort, zeichneten das Bild eines Waffennarren, aber dennoch friedfertigen Menschen. Noch während die Fahndung lief wurde bekannt, dass Yves R. in der Vergangenheit eine Bekannte mit einer Armbrust schwer verletzt hatte und deshalb zu einer Jugendstrafe verurteilt worden war.
Ein Urteil wird am 19. Februar erwartet
Zeugenhinweise führten schließlich zum Erfolg: In einem Seitenarm des Rench-tals, unweit Oppenaus, wurde Yves R. am 17. Juli von einem Spürhund in einem Gebüsch hockend entdeckt. Bei seiner Festnahme soll er einen SEK-Beamten mit einem Beil am Fuß verletzt haben. Dem bis auf Weiteres dienstunfähigen Beamten wurde teilweise die Sehne durchtrennt, teilte das Landgericht Offenburg im Vorfeld der Verhandlung am Freitag mit. Der 32-jährige Yves R. wartet im Offenburger Gefängnis auf seinen Prozess.
Der erste Verhandlungstag verspricht, spannend zu werden: Dem "Waldläufer" wird nach Anklageverlesung die Möglichkeit gegeben, Angaben zu machen – bisher hat er geschwiegen. Nur unmittelbar nach seiner Festnahme soll er sich geäußert haben. Vergangene Woche war bekannt geworden, dass bislang keine Anhaltspunkte für (verminderte) Schuldfähigkeit bestünden. Die endgültige Einschätzung des Sachverständigen erfolge aber mündlich innerhalb der Hauptverhandlung, teilte ein Sprecher der Offenburger Staatsanwaltschaft mit.
Aufgrund des zu erwartend großen Interesses der Öffentlichkeit hat das Landgericht die Verhandlung zum Großteil in die Offenburger Reithalle verlegt. Dort findet der Prozess unter strengen Corona-Auflagen statt. Ein Urteil wird am 19. Februar erwartet.
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