Ein ehemaliger Mitarbeiter der Universität Freiburg wurde zu einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.
Der Fall hat in Freiburg für Entsetzen gesorgt: Ein Mitarbeiter der Uni hat von 2009 bis 2024 mehr als 800 Frauen in privaten Räumen und in Räumen der Universität Freiburg heimlich gefilmt. Das Urteil, das in der vergangenen Woche vom Amtsgericht ausgesprochen wurde, lautet ein Jahr und neun Monate auf Bewährung für den Angeklagten. Studenten und Mitarbeiter der Universität halten das Urteil für zu mild. Auch die Hochschulleitung sei überrascht von der Höhe der Strafe. Dieser Auffassung scheint auch die Staatsanwaltschaft Freiburg zu sein.
„Die Staatsanwaltschaft hat Berufung gegen das Urteil eingelegt“, bestätigt Martin Graf, Richter und Pressesprecher des Amtsgerichtes am Mittwoch auf Nachfrage unserer Redaktion.
Staatsanwaltschaft will eine härtere Strafe durchsetzen
Eine Begründung liege noch nicht vor. Über die Berufung werde eine kleine Strafkammer des Landgerichts entscheiden, so Graf. Oberstaatsanwältin Ruth Greiffenberg hatte im Prozess eine Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren gefordert. „In der Hauptverhandlung war seitens der Staatsanwaltschaft eine Gesamtfreiheitsstrafe beantragt worden, die nicht mehr zur Bewährung hätte ausgesetzt werden können. Das Ziel der Berufung ist entsprechend eine höhere Freiheitsstrafe“, bestätigt Carola Seith Erste Staatsanwältin und Pressesprecherin auf Nachfrage.
Die Staatsanwaltschaft habe das Mittel der Berufung eingelegt, um die einwöchige Frist zu wahren. Nach Eingang des schriftlichen Urteils werde die Staatsanwaltschaft prüfen, ob die Berufung aufrecht erhalten werde und wie aussichtsreich es sei, weitere Rechtsmittel einzusetzen, so Seith.
Es gebe nun zwei Möglichkeiten: Entweder der Fall würde noch einmal aufgerollt und verhandelt werden, oder die Staatsanwaltschaft könne die Berufung beschränken. Das würde bedeuten, dass die Feststellung und auch die rechtliche Würdigung in Ordnung seien, aber eine andere Strafe gefordert würde. Was in diesem Fall zutreffen werde, könne man aktuell nicht sagen, so Graf.