Ein aus Schramberg stammender Mann schlägt in einer betreuten Wohnanlage mit der Faust mehrmals in das Gesicht eines Mitbewohners, der einen Kieferbruch erleidet. Und doch wird im Gerichtssaal knapp drei Jahre später auch überaus positiv über den Täter gesprochen. Einer Strafe entkommt der Mann dennoch nicht.
„Er ist kein Bösewicht“, brachte es der Sachverständige auf den Punkt. Zuvor hatte er in seinem psychiatrischen Gutachten von der geistigen Behinderung des Angeklagten berichtet, die sich auch in einer Störung der Impulskontrolle bemerkbar mache – verstärkt durch eine Alkoholsucht, an der der Mittvierziger zum Tatzeitpunkt gelitten habe. „Bei ihm läuft es aus dem Ruder – situativ.“