120 Euro für brandneue Kopfhörer von Apple, sogenannte Airpods Pro. Für die Käufer klang das nach einem Schnäppchen – das sie später allerdings bereuen würden. Denn zum Musikhören wurden die Kopfhörer nicht verwendet, stattdessen als Beweismittel im Oberndorfer Amtsgericht.
120 Euro, da konnte sie nicht Nein sagen. Die am Prozesstag 32 Jahre alte Frau war auf der Suche nach einem Geburtstagsgeschenk für ihre Schwester, als sie bei Kleinanzeigen auf diese Anzeige stieß. Neue, originalverpackte Airpods Pro. Zum Schnäppchenpreis. Normalerweise kosten die fast das doppelte – also schrieb sie den Verkäufer an, vereinbarte einen Treffpunkt und schickte ihren Bruder, um die Kopfhörer in Schramberg abzuholen. Der nahm sie entgegen und übergab das Geld.