Ein Rottenburger muss sich vor dem Tübinger Schwurgericht wegen versuchten Totschlags verantworten.
Sieben Zentimeter lang und einen halben Zentimeter tief war die Schnittwunde an der rechten Halsseite des Opfers. „Er ist mit dem Cutter-Messer auf mich losgegangen. Er hat mir den Hals aufgeschnitten! Ich habe einfach Angst!“ Danach bricht die Stimme der Frau, sie fängt an zu weinen. Als die Rottenburgerin diese Sprachnachricht an einen Freund schickte, hatte sie sich in einem Zimmer in ihrer Wohnung eingeschlossen, zusammen mit ihrer 15-jährigen Tochter.
Die Polizei wollte sie nicht rufen. Ihr Ehemann saß derweil im Badezimmer, neben mehreren geleerten Bierflaschen, das Cutter-Messer noch in der Hand. Irgendwann kam die Tochter zu ihm ins Bad: „Hast du Mama verletzt?“ Die 15-Jährige nahm dem Vater das Cutter-Messer ab und verstaute es in einer Handtasche in ihrem Zimmer. Er sei dann wohl im Bad eingeschlafen, so der Angeklagte in einer Erklärung, die sein Rechtsanwalt vor Gericht vortrug.
Nahe der Halsschlagader verletzt
Der 39-jährige Handwerker muss sich seit Donnerstag am Tübinger Landgericht vor der Schwurgerichtskammer wegen versuchten Totschlags verantworten. Vier Verhandlungstage sind angesetzt, an deren Ende die fünf Richterinnen und Richter das Tatgeschehen bewerten müssen.
Wollte der Rottenburger seine Ehefrau töten, so wie es ihm die Staatsanwaltschaft in der Anklageschrift vorwirft? Auf dem Beweisfoto der Polizei sieht man, wie die Schnittwunde am Hals des Opfers leicht aufklafft. Die Verletzung liegt unterhalb des Ohrs, nahe der Halsschlagader.
Der Angeklagte beteuert dagegen: Er habe seine Frau an jenem Juli-Nachmittag im Sommer 2025 nicht verletzen oder gar töten wollen. Das Cutter-Messer habe er an jenem Tag ins Bad mitgenommen, weil er sich selbst töten wollte. Seit er 17 sei, leide er an Depressionen, sei deswegen auch immer wieder in Behandlung gewesen. Phasenweise habe er unter Panikattacken gelitten.
Zudem gab es immer häufiger Streit zwischen den Eheleuten. Der Hauptgrund, so der Angeklagte: sein Alkoholkonsum. Sie seien gegenseitig teils „gemein und aggressiv“ gewesen. Er habe auch immer wieder tagelang keinen Alkohol getrunken. „Aber wenn ich getrunken habe, dann bis zum Umfallen.“
Am Tattag saß er nachmittags im Badezimmer und begann, sich mit Bier abzufüllen, das er kurz zuvor im Supermarkt geholt hatte. Ein Strafbefehl, auf den bei der Verhandlung nicht näher eingegangen wurde, war mit der Post gekommen. Den Monat zuvor hatte er seinen Job als Handwerker in einem mittelständischen Betrieb verloren. Er sei Alleinverdiener in der Familie, Existenzängste hätten ihn übermannt. „Ich konnte nicht mehr rational denken.“
Kein rationales Gespräch mehr möglich
Und offensichtlich auch nicht mehr rational mit seiner Ehefrau reden, die ebenfalls zu Hause war. Die beiden schickten sich WhatsApp-Nachrichten. Er habe ihr mitgeteilt, er wolle sich das Leben nehmen. Tatsächlich hat die Polizei bei ihm eine Schnittwunde am Unterarm festgestellt (entlang der Pulsader). Auf seinen „Hilferuf“ habe seine Frau ihn aber nur ausgelacht. Als sie dann doch zu ihm ins Bad kam und sich ihm gegenüber setzte, habe er ihr zeigen wollen, dass es ihm ernst sei. „Ich wollte nur eine Schnittbewegung andeuten“, so beschreibt der 39-Jährige die Tat, bei der er seiner Frau das Cutter-Messer an den Hals setzte und sie verletzte. Warum er das Messer nicht gegen sich selbst, sondern gegen sie richtete, dazu machte er keine Aussagen.
Die Tochter nahm dem Vater das Messer ab
Sowohl die Ehefrau als auch die 15-jährige Tochter
machten von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. Deshalb sind zwei abgespielte Sprachnachrichten die unmittelbarsten Zeugnisse des Tatnachmittags, die in die Beweisaufnahme einflossen. Die eine von der Ehefrau. Die andere von der 15-jährigen Tochter, die nicht nur ihrem Vater das Messer abnahm, sondern auch die Mutter erstversorgte. Sie habe ein Handtuch auf die Wunde gelegt und einen Schal drumherum gewickelt, „damit es fest ist“, ließ sie per Nachricht einen Bekannten der Mutter wissen. Ob er vorbei kommen und die Mutter zum Arzt oder ins Krankenhaus bringen könne? „Das muss man, glaube ich, nähen.“
Wie es kam, dass die Frau dann doch selbstständig zur Polizei ging
, wurde am ersten Verhandlungstag nicht aufgeklärt. Zudem hatte ein Bekannter, alarmiert durch Sprachnachrichten, ebenfalls die Polizei benachrichtigt, die nun in die Wohnung der Familie kam und den 39-Jährigen festnahm. Dieser sei „sehr kooperativ gewesen“, sagte ein Polizeibeamter des Rottenburger Reviers aus. Er sei freundlich, eher weinerlich gewesen. Habe die Hände vors Gesicht geschlagen und geklagt, seine Frau sei schuld, dass es so weit gekommen sei und er abgeführt werde, „als wäre er ein Schwerverbrecher“
„Wir führen eine tolle Ehe“:
„Mir tut alles unendlich leid“, so der Angeklagte nun am Donnerstag in seiner Erklärung. Er sei selbst verantwortlich für das, was vorgefallen sei, weil er sich nicht um seine Probleme gekümmert habe. Noch Ende 2025 wurde der Angeklagte aus der Untersuchungshaft entlassen. Er lebt jetzt wieder mit Frau und den beiden Kindern in der Wohnung. Zum Prozessauftakt hatte die Ehefrau, die nicht als Zeugin aussagen wollte, einen Brief an den Verteidiger ihres Mannes geschrieben, der, wiederum mit ihrem Einverständnis, vor Gericht verlesen wurde: Ihr Mann habe sich noch am selben Tag bei ihr entschuldigt. „Wir führen eine tolle Ehe. Endlich sind wir wieder eine Familie, die sich liebt und respektiert.“ Zum Gerichtstermin erschienen die beiden gemeinsam, flankiert vom Anwalt. Zudem hatte der Angeklagte mittlerweile mehrere Termine und Gespräche in der Suchtberatung und zur Gewaltprävention.