Drei in München angeklagten Deutschrussen wird vorgeworfen, Sabotageakte gegen zivile und militärische Einrichtungen geplant zu haben. Sie bezeichnen sich selbst als Hochstapler.
Die Verhaftungen in Oberfranken im Raum Bayreuth erregten am 17. April vergangenen Jahres großes Aufsehen. Denn die Vorwürfe der Generalbundesanwaltschaft wiegen schwer: Drei Deutschrussen sollen als russische Agenten tätig gewesen sein. Sie sollen militärische Einrichtungen der Bundeswehr und der US-Armee ausgespäht haben sowie Zugstrecken und eine Firma, die militärische Güter produziert. Und zumindest der mutmaßliche Haupttäter Dieter S. habe sich darauf vorbereitet, Anschläge und Sabotageakte zu verüben. Das Ziel: den Transport von Kriegsmaterial an die Ukraine zu verhindern und somit Russland und seinen Präsidenten Wladimir Putin aktiv im Krieg zu unterstützen.
Der Generalbundesanwalt in Karlsruhe sieht zumindest bei Dieter S. einen besonders schweren Fall von geheimdienstlicher Tätigkeit. Jetzt beginnt der Prozess vor dem Oberlandesgericht München. Mit Handschellen gefesselt, wird der 40-Jährige kurz nach zehn Uhr von zwei Justizbediensteten in den Gerichtssaal vorgeführt. Er ist ein kleinerer Mann mit kahl rasiertem Kopf und einem imposanten langen, buschigen Vollbart. Die beiden Mitangeklagten Alexander J. und Alex D. sitzen nicht in Untersuchungshaft, sie kommen selbst zu dem Verfahren.
Eine ganze Liste von mutmaßlichen kriminellen Handlungen trägt Oberstaatsanwalt Hannes Meyer-Wieck in seiner Anklage vor. Dieter S. soll von Oktober 2023 über sechs Monate hinweg in Kontakt zu einem Auftraggeber Akhra A. vom russischen militärischen Geheimdienst GRU gestanden haben. In dessen Auftrag wollte er demnach Sabotageaktionen gegen die zivile und militärische Infrastruktur in Oberfranken und der Oberpfalz ausüben. Geplant waren Sprengstoff- und Brandanschläge sowie und das Lahmlegen des Bahnverkehrs. Dafür soll S. die betreffenden Objekte ausspioniert haben.
Ziel der Aktion war demnach, die Bevölkerung zu verunsichern, indem sie, so die Anklage, „negative Konsequenzen für die Lieferung von Waffen an die Ukraine“ zu spüren bekam. Dieter S. wollte die Unterstützung Deutschlands für die Ukraine unterminieren, das politische System beschädigen und die deutsche Wirtschaft attackieren. Die beiden Mitangeklagten hatten demnach eher die Funktion von niedriger angesiedelten Handlangern.
Russische Spionage und Sabotage gegen Deutschland und andere Länder, welche die Ukraine unterstützen – dieses Thema gewinnt an Bedeutung. Ziel ist es offenkundig, alles zu unternehmen, um die Länder und die Bevölkerungen zu irritieren, zu ängstigen und zu destabilisieren.
Erst vor einer Woche hat die Bundesanwaltschaft drei ukrainische Staatsbürger in Köln, Konstanz und in der Schweiz verhaftet. Auch ihnen wird vorgeworfen, als Agenten für Russland gearbeitet zu haben. Sie wollten laut der Auskünfte Paketbomben in Deutschland verschicken. Auf Gütertransporte von Deutschland in die Ukraine sollten Brand- und Sprengstoffanschläge ausgeführt werden, die während der Fahrt explodierten. Textpakete mit GPS-Trackern wurden dabei schon in Köln verschickt.
Aktiv waren russische Geheimdienste hierzulande schon immer. Doch das Bundesamt für Verfassungsschutz warnt in einer Bewertung von April 2025: „Die Gefahren durch Spionage, Sabotage und Desinformation sind mit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine seit 2022 stark gestiegen.“ Es gehe auch darum, die öffentliche Aufmerksamkeit darauf zu richten, „dass Russland den Einsatz von Gewalt als legitimes Mittel betrachtet“. Die Berichterstattung darüber werde als „Resonanzkörper“ angesehen.
Die Verfassungsschützer sprechen auch von Drohnenflügen über militärischen Anlagen, Cyberangriffen gegen öffentliche Stellen und Unternehmen sowie desorientierender Propaganda. Russland gehe „zunehmend offensiv gegen die europäischen Demokratien und damit auch Deutschland vor“.
Unterstützt werden diese staatlichen Aktivitäten durch private Akteure, heißt es in dem Bericht, wie etwa prorussische „Hacktivisten“. Auch vor und während der Bundestagswahl im Februar diesen Jahres wurden „Desinformation“ und „Einflussnahmeaktivitäten“ verzeichnet. Erweist sich die Anklage in München als richtig, so würde es sich bei den Deutschrussen um so genannte Low-Level-Agenten handeln, die auch als Wegwerf-Agenten bezeichnet werden (Siehe Bericht unten).
In München wird im 2016 fertiggestellten Hochsicherheitsgerichtssaal direkt neben dem Gefängnis Stadelheim verhandelt. Der Vorteil des auch als „Superbunker“ titulierten unterirdischen Raumes mit sehr hoher gläserner Decke ist, dass Angeklagte aus der U-Haft direkt von der Justizvollzugsanstalt in den Saal gebracht werden können. Der Raum befindet sich fünf Meter unter der Erde und ist damit gegen etwaige Gewaltakte oder Anschläge geschützt. Er gilt als sicherster Gerichtssaal Deutschlands.
Alle drei Angeklagte sind Deutschrussen. Sie besitzen beide Staatsangehörigkeiten und sind als Kinder oder Jugendliche von Russland und Kasachstan in die Bundesrepublik übergesiedelt. Auch haben alle deutsche Nachnamen. Beruflich arbeiten sie als Messebauer, Lkw-Fahrer und Grafik-Designer. Direkt nach der Verlesung der Anklage lassen sie verschiedene Stellungnahmen von ihren Verteidigern vortragen.
Demzufolge war alles nur ein großes Missverständnis. Dieter S. sagt: „Ich bin kein Spion und kein Saboteur.“ Auch wenn er Militärisches auf Facebook gepostet hatte. Ihm sei aufgefallen, dass er observiert werde, wohl von deutschen Sicherheitskräften. Da er Schulden hatte, entschied er sich dafür, „zu schauspielern und einen auf Spion zu machen“. Er habe gehofft, von den Behörden angesprochen zu werden,um dann Geld für Infos zu erhalten. Er habe sich verhalten wie ein Hochstapler.
S. wird zudem vorgeworfen, von 2014 bis 2016 Mitglied der russischen „Donezk-Brigade“ im Kampf gegen die Ukraine auf der Krim-Halbinsel gewesen zu sein. Damit wäre er Mitglied einer ausländischen Gruppe gewesen, mit dem Zweck, Mord oder Totschlag zu begehen. Auch das weist der Angeklagte zurück. Vielmehr sei er mit einer Frau auf der Krim liiert gewesen und habe zivil gearbeitet. Für Fotos habe er sich nur „als Kämpfer ausgegeben“ und dafür 200 Euro erhalten. Auch die beiden anderen Angeklagten weisen jede Schuld von sich. Sie wollen mit S. nur normale Bekanntschaften gepflegt haben.
Sollte Dieter S. als Haupttäter wegen geheimdienstlicher Tätigkeit in einem besonders schweren Fall verurteilt werden, drohen ihm ein bis zehn Jahre Haft. Es gilt die Unschuldsvermutung.