Wegen verschiedener Anklagepunkte muss sich ein Albstädter derzeit vorm Hechinger Amtsgericht verantworten. Foto: Beiter

Ein 26-jähriger Albstädter muss sich wegen mehrerer Vergehen vor dem Amtsgericht Hechingen verantworten. Doch er hat Erklärung: Seine Ex-Freundin hat ihm eine Schwangerschaft vorgegaukelt, was ihn letztendlich austicken ließ.

Albstadt - Dünn ist bisher die Beweislage im Prozess gegen einen 26-jährigen Albstädter, der sich wegen mehrerer Vergehen vor dem Amtsgericht Hechingen verantworten musst. Damit eine mögliche Verurteilung auf soliden Beinen steht, müssen nun weitere Zeugen geladen werden.

Wegen gleich vier Vergehen sitzt ein 26-jähriger Mann aus Albstadt auf der Anklagebank des Hechinger Amtsgerichts. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, im Sommer 2017 einer Minderjährigen Marihuana angeboten zu haben, zudem soll er die junge Frau, damals 16 Jahre alt, einige Wochen später am Telefon massiv bedroht haben.

"Ich würde niemals einer Schwangeren etwas zum Rauchen anbieten", beteuert der Albstädter vor Gericht. Er sei mit der 16-jährigen liiert gewesen, haben die Beziehung zu diesem Zeitpunkt aber eigentlich beenden wollen. Als sie ihm jedoch mitteilte, dass sie schwanger sei, änderte er seine Meinung und führte die Beziehung weiter. Einige Wochen später habe er herausgefunden, dass die 16-Jährige ihm die Schwan-gerschaft vorgetäuscht hatte: Der vermeintlich positive Schwangerschaftstest, den sie ihm vorgelege, sei mit dem Filzstift manipuliert gewesen.

Die Folge: ein Telefonat, das wenig klärte und alles schlimmer machte. Es seien viele Beschimpfungen gefallen, auf beiden Seiten, berichtet der Angeklagte, man habe sich angeschrien. Dass er gedroht habe, sie umzubringen, gibt der junge Mann zu – das sei jedoch eher als Notwehr zu verstehen nach den vielen verbalen Provokationen.

Frau gibt vor an Amnesie zu leiden

Seine Ex-Freundin konnte als Zeugin nicht viel zur Wahrheitsfindung beitragen. Sie erklärt zu Beginn der Vernehmung, sie leide infolge eines Krampfanfalls im April 2019 an Amnesie – alle Erinnerungen an die Zeit mit ihrem Ex-Freund seien in ihrem Gehirn "gelöscht". Richter Wührl weiß zunächst nicht so recht, wie er mit dieser Situation umgehen sollte, und geht vorsichtig zu Werk bei einer Zeugenbefragung, die immerhin einzelne Inselerinnerungen ans Licht bringt. Warum sie ihren Ex-Freund aber letztlich angezeigt hatte und warum sie sich damals überhaupt getrennt hatten, weiß sie nicht mehr. Ebenso wenig weiß das Gericht, welches Gewicht es der Aussage beimessen soll. "So wie es gerade aussieht, ist der erste Anklagepunkt für mich raus", erklärt die Staatsanwältin.

Aber es gibt ja noch einen zweiten Tatvorwurf: Der Vorfall ereignete sich im Sommer 2018 in einer Sozialunterkunft in Gammertingen. Dem Albstädter wird vorgeworfen, dort mehrere Wasserpfeifen gestohlen und zudem die Türe einer Wohnung eingetreten zu haben, um sich unerlaubt Zutritt zu verschaffen.

"Das reicht noch nicht für ein Urteil"

Auch hier hat der 26-Jährige eine Erklärung parat: Die Nachbarin seines Freund habe bei ihm Alarm geschlagen: Es kämen merkwürdige Atemgeräusche aus der Wohnung, er möge doch vorbeikommen und nach dem Freund schauen. Der Angeklagte machte sich mit zwei weiteren Freunden, von denen einer seine Schilderungen im Zeugenstand weitgehend bestätigte, auf den Weg nach Gammertingen. Obwohl er laut rufend an der Tür seines Freundes klopfte, habe ihm dieser nicht geöffnte, und da zu befürchten gewesen sei, dass er infolge von übermäßigem Drogenkonsum in einer üblen Lage war, habe er seinerseits die bereits labile Türe eingetreten. Tatsächlich sei der Freund von Drogen berauscht und nicht ansprechbar gewesen. Nur um ihn vor sich selbst zu schützen, versichert der Angeklagte, habe er die sogenannten Bongs an sich genommen und in der Garage der Nachbarin deponiert.

"Man hat kein so ein gutes Gefühl, das alles reicht noch nicht für ein Urteil", stellt Richter Wührl anschließend fest. Also müssen weitere Zeugen geladen werden. An einem weiteren Prozesstag soll der Vater der jungen Frau, der die mutmaßlichen Bedrohungen am Telefon mitgehört haben soll, Licht ins Dunkel der Beziehungsstreitereien bringen. Für den Vorfall in der Sozialunterkunft lädt der Richter den geschädigten Freund des Angeklagten erneut – dieser hatte für den eigentlichen Prozess sein Kommen versagt – , und auch dessen Nachbarin soll aussagen.