Der Inspekteur mit einer Anwältin aus seinem Verteidigerteam Foto: dpa/Bernd Weißbrod (Archiv)

Im Verfahren gegen den ranghöchsten Polizisten im Land kommen neue Details ans Licht und neue Fragen auf. Wo sind zum Beispiel die Daten von vier Frauen gelandet?

Was war los im Innenministerium – stimmt es, dass der Inspekteur der Polizei vor der Annäherung an die Frau, die ihm sexuelle Nötigung vorwirft, bereits anderen Kolleginnen näher kommen wollte oder tatsächlich näher kam? Das war am Dienstag Thema gewesen, als ein Ermittlungsbeamter in der Sache befragt wurde. Zumindest von zwei Frauen hatte er konkrete Aussagen gehört, und die gab er wieder. Höchst merkwürdig ist allerdings, dass er von vier Frauen, die sich ebenfalls gemeldet hatten, nichts zu wissen scheint.

 

Vorwurf der sexuellen Nötigung

Der Inspekteur Andreas Renner muss sich vor Gericht verantworten, weil er eine Kommissarin genötigt haben soll. Er soll sie nach einem Umtrunk im Ministerium in einer Cannstatter Eckkneipe geküsst haben. Vor dem Lokal soll er sie genötigt haben, ihn im Intimbereich beim Urinieren anzufassen.

Dass zumindest das Kuscheln und Küssen in dem Cannstatter Lokal keine Ausnahme gewesen sein dürfte, war schon durch die Aussage der Bedienung klar geworden. Man kannte „den Andreas“, schätzte ihn als Stammgast. Auch identifizierte die Zeugin eine Frau, mit der er schon mal da gewesen und ebenfalls auf Tuchfühlung gegangen sei.

Nachdem die Vorwürfe bekannt geworden waren, richtete die Landespolizeipräsidentin Stefanie Hinz im Innenministerium eine Anlaufstelle für Frauen ein, denen Ähnliches widerfahren ist – auch an anderen Dienststellen. Vier meldeten sich. Drei weitere wurden durch Hinweise ausfindig gemacht. Die Bedienung konnte eine der Frauen eindeutig identifizieren und sich auch an Intimitäten erinnern. Eine zweite sei auch da gewesen, aber an Zärtlichkeiten konnte sich die Bedienung nicht erinnern. Bei einer dritten war sie sich nicht sicher, sie gesehen zu haben.

Wo sind die Daten von vier Frauen gelandet?

Die beiden anderen Frauen hätten gesagt, es sei „in keiner Weise gegen ihren Willen“ etwas geschehen. Eine habe sogar von „magischen Momenten“ mit Andreas Renner gesprochen, wenn es zu Zärtlichkeiten kam – etwa in der Kneipe, wo es die Bedienung sah. Nur die Verwaltungsangestellte schilderte die Begegnung negativ.

Ein Rätsel ist, was aus den Daten der vier Frauen geworden ist. Sie sollen dem ermittelnden Präsidium in Mannheim übersandt worden sein. Von dort kam auch der Zeuge, der aus den Vernehmungen berichtet. Auf eine Frage des Anwalts der Nebenklägerin sagte der Ermittler jedoch, er wisse von diesen vier Fällen nichts. Warum, das wurde im Gerichtssaal nicht klar.

Er sei doch verheiratet, weist ihn eine Frau der Frauen zurecht

Die dritte Frau hat gegenüber der Polizei ausgesagt. Es kam zu keinem Kontakt, sie habe Annäherungsversuche des Inspekteurs klar abgeblockt. Man sei mit mehreren Kolleginnen und Kollegen durch den Schlossgarten vom Ministerium in die Stadt gegangen. Der Inspekteur habe Komplimente und anzügliche Bemerkungen über ihre Augen und ihren Po gemacht, so schilderte der Beamte die Aussage. Was das solle, er sei doch verheiratet, habe sie ihm entgegnet. Sex könne man ja trotzdem haben, soll der Inspekteur geantwortet haben. Die Frau erzählte dem Ermittlungsbeamten auch, sie habe sich dann von der Gruppe abgesetzt und sei mit einer Freundin weggegangen. Später habe sie den Inspekteur zur Rede gestellt, um die Sache nicht auf sich beruhen zu lassen. „Die Frau war danach schockiert. Sie sagte mir, er habe es so dargestellt, als ob er sich fast genötigt sehen würde, ihre Wünsche zu erfüllen“, sagte der Ermittler als Zeuge.

Ein anonymes Schreiben ging auch noch ein beim Innenministerium. Darin hieß es, Renner soll drei Frauen Nacktbilder geschickt haben. Sie konnten jedoch nicht ausfindig gemacht werden.

Der Prozess wird am Freitag fortgesetzt. An dem Tag wird voraussichtlich darüber entschieden, ob ein von der Kommissarin mitgeschnittenes Videotelefonat zwischen ihr und dem Angeklagten als Beweismittel in der Hauptverhandlung eingeführt werden darf.