Unter anderem diesen Stall im Geislinger Ried hat der Mann angezündet. Foto: Hauser

Am zweiten Prozesstag gesteht der Mann, der wegen mehrerer Brände im vergangenen Sommer in Geislingen angeklagt ist: Er habe die Feuer gelegt, könne aber nicht erklären warum.

Unter anhaltend großem, öffentlichem Interesse wurde am Donnerstag der Prozess gegen einen jungen Mann aus Geislingen fortgesetzt. Er soll im Juni und Juli 2024 insgesamt fünf Brände gelegt haben, bei denen zwei landwirtschaftliche Gebäude komplett zerstört und ein weiteres beschädigt wurden.

 

Mit ernstem Blick und bleichem Gesicht betrat der Angeklagte in Fuß- und Handschellen den großen Saal 168 des Landgerichts in Hechingen. „Ob er heute was sagt?“, hatten Zuhörer vorab überlegt. Dies hatte der Vorsitzende Richter Volker Schwarz dem Angeklagten direkt nach der Verlesung der Anklage nahegelegt.

Sein Anwalt verliest das Geständnis

Und ja, er sagte etwas – vor allem aber sein Verteidiger: Rechtsanwalt Fritz Westphal las eine Erklärung seines Mandanten vor, die einem Geständnis gleichkommt. Dieser wolle sich zu den Vorwürfen äußern, nachdem er die Ermittlungsergebnisse gesehen hat.

An die Brände habe er eine „nur sehr oberflächliche Erinnerung“, behauptete er in der Einlassung. Er habe seinen „Suff“ vorgeschoben und alles nicht wahrhaben wollen.

Die von ihm verursachte Angst tue ihm leid

Doch, gestand der Mann: „Es ist kein Zweifel, dass ich der Brandstifter war, auch wenn ich mir die Taten heute nicht erklären kann.“ Er habe doch gar keinen Grund gehabt, Feuer zu legen, las sein Anwalt weiter vor.

Er sei froh, dass niemand zu Schaden gekommen ist, auch keine Tiere. Die Ängste, die er bei den Menschen in Geislingen durch die sechs Wochen dauernde Serie von Bränden verursacht hat, täten ihm leid.

Videoaufnahmen: die Beweislast ist erdrückend

In den Monaten zwischen seiner Verhaftung am 16. Juli und dem Prozess hatte der Angeklagte zu den Vorwürfen geschwiegen. Die Einlassungen jetzt am Donnerstag waren sicher ein Befreiungsschlag, um die zu erwartende Strafe möglichst gering zu halten.

Denn die Beweislast ist erdrückend: Nicht zuletzt Videos von Überwachungskameras und auf seinem eigenen Smartphone lassen kaum eine andere Interpretation zu, als dass der Angeklagte auch wirklich der Täter gewesen ist.

Die Frage nach dem Motiv ist bislang ungeklärt

Die Videos wurden bei der Zeugenbefragung eines der geschädigten Landwirte in öffentlicher Sitzung gezeigt. Dieser hatte nach den ersten Bränden Kameras an seinem Schuppen angebracht und damit den maskierten Geislinger „Feuerteufel“ bei dessen letzter Tat gefilmt.

Offen sind nach dem zweiten Verhandlungstag noch einige zentrale Fragen: Warum hat der Angeklagte die Schuppen angesteckt? Weshalb ausgerechnet diese drei? Hat er die Taten genau geplant? War er in den Tatnächten derart betrunken, dass das seine Schuldfähigkeit verringert? Ist der Mann ein Pyromane oder hat er „nur“ Dampf angelassen, indem er den Besitz anderer Menschen zerstörte?

Antworten darauf sollen in den kommenden Sitzungen unter anderem Gutachten einer Toxikologin und eines Psychologen geben. Die Verhandlung wird am Donnerstag, 20. Februar, ab 9 Uhr fortgesetzt.