Zwei Rumänen (40,31) sind als Mitglieder einer Einbrecherbande angeklagt. Erst sollen sie in Eutingen dreimal in Firmengebäuden eingebrochen sein, dann in Ergenzingen.
Zwei mutmaßliche Mitglieder, ein 40- und ein 31-jähriger Mann, werden in Handschellen und Fußfesseln in den Saal 120 des Landgerichts Tübingen geführt. Die Staatsanwältin verliest die Anklage: Beide sollen Mitglieder einer fünfköpfigen Einbrecherbande sein, die im Februar und März 2023 in Eutingen und Ergenzingen zugeschlagen haben.
Einbrecherbande fBemerkenswert: Am 20. Februar, so die Anklage, flogen beide von Bukarest nach Brüssel ein. Vier Tage später schlugen sie im Gewerbegebiet Hummelberg in Eutingen zu: Hier gab es gleich vier Einbrüche. Beute unter anderem Laptops im Wert von 7000 Euro. 1708 Euro Bargeld aus einem Büro. Einmal schlug auch der Alarm an, und die Polizei rückte an. Doch die fünf maskierten Täter, so die Anklage, flüchteten vor dem Martinshorn.
Einbrüche in Eutingen und Ergenzingen in einer Nacht
Und weil das Gewerbegebiet Hummelberg so geschickt an der Bundesstraße liegt, war die Bande in derselben Nacht auch in Ergenzingen unterwegs. Erst den Maschendrahtzaun durchgeschnitten, dann mit dem Eisenrohr die Scheibe eingeschlagen. In einem Betrieb gab es reiche Beute: Knapp 1800 Euro Bargeld, Rechner im Wert von knapp 9600 Euro. Dafür war in den nächsten Betrieben im Ergenzinger Gewerbegebiet nicht so viel zu holen: 17 Euro Bargeld in einem Betrieb, im anderen 150 Euro.
Am 21. März 2023 sollen die beiden wieder von Rumänien hergeflogen sein. Diesmal machten sie den Raum um Bodelshausen unsicher. Insgesamt, so die Anklage, machte die Bande 15.000 Euro Beute. Der Sachschaden beträgt 80.000 Euro.
Handy des Angeklagten wird identifiziert
Manfred Lüdtke, Verteidiger des älteren Angeklagten, fordert zu Beginn der Verhandlung ein Rechtsgespräch. Er sagt: „Unter anderem, weil meinem Mandanten vorgeworfen wird, das seine Telefonnummer während der Taten benutzt wurde. Dabei könne sie ihm nicht zugeordnet werden. Eine Nummer war in der Molbikfunkzelle erfasst worden.
Allerdings: Der 40-jährige Rumäne wurde knapp ein Jahr später in Österreich verhaftet. In der polizeilichen Vernehmung hatte er genau diese Telefonnummer angegeben.
Der Vorsitzende Richter Armin Ernst lehnt ab: „Die Kammer führt keine Rechtsgespräche im Hinterzimmer.“ Man werde aber einen Verständigungsvorschlag machen.
Der Richter macht einen Verständigungsvorschlag
Klartext: Wenn die Angeklagten gestehen, kann man sich Zeugenvernehmungen sparen. Um 11 Uhr verkündet er dann den Verständigungsvorschlag: Die Angeklagten gestehen die Vorwürfe. Dann kann der 40-jährige Rumäne mit einer Höchststrafe von drei Jahren und sechs Monaten rechnen. Der 31-jährige Angeklagte mit einer Höchststrafe von drei Jahren und neun Monaten. Der wurde schon vom Amtsgericht Rastatt wegen Bandendiebstahl verurteilt.
Und was sagt der Vorsitzende Richter zur Mobilfunknummer des 40-Jährigen? Armin Ernst: „Man muß seine Gesamtschau der Beweise vornehmen. Es gibt nicht nur eine Mobilfunknummer, sondern einen DNA-Treffer des Angeklagten auf der Kleidung und die Aussagen von zwei anderen Banden-Mitgliedern zur Tatbeteiligung.
Geständnis der beiden Angeklagten
Nach der Mittagspause kommt es dann tatsächlich zum Geständnis der beiden Angeklagten über ihre Verteidiger. Statt zunächst angesetzter sieben Verhandlungstage kann nun am Montag das Urteil gesprochen werden. Warum nicht schon am gleichen Tag? Der Vorsitzende Richter: „Die ermittelten Polizeibeamte müssen aus rechtlichen Gründen vernommen werden. Die Opferzeugen bei einem Geständnis nicht unbedingt.“