Ein 46-Jähriger soll eine 17-Jährige in Altensteig vergewaltigt haben. Nun begann der Prozess gegen ihn vor dem Landgericht in Tübingen.
Mit Hand- und Fußschellen fixiert, wird der Angeklagte von zwei Justizbeamten in den Verhandlungssaal im Landgericht Tübingen geführt.
Ein unauffälliger Mann, inzwischen 46 Jahre alt. Im Moment ist er in Haft, etwa 90 Kilometer von Tübingen entfernt in Villingen-Schwenningen. Im Zuschauerraum haben sich vier Mitglieder seiner Familie eingefunden.
Der Vorwurf gegen ihn: Er soll eine frühere Freundin seiner Tochter, eine Siebzehnjährige, im vergangenen September vergewaltigt haben. Außerdem habe er seine Ehefrau und deren Freundin beleidigt.
Das mutmaßliche Opfer habe dem Angeklagten vertraut, heißt es in der Anklage. Die Teenagerin hatte wegen ihrer psychischen Probleme in derselben Einrichtung gewohnt, in der zeitweise auch die Tochter des Angeklagten untergebracht gewesen war. Die Mädchen waren befreundet.
Angeklagter wollte Ehefraueifersüchtig machen
Anfang September traf sich der Angeklagte mit der Teenagerin in Altensteig. Sie war – so die Anklage – davon ausgegangen, dass sie gemeinsam etwas unternehmen würden, etwa Eis essen. Der Angeklagte habe jedoch vorgehabt, mit der jungen Frau seine Ehefrau eifersüchtig zu machen, von der er seit kurzem getrennt war, trägt die Staatsanwältin vor. Die Gaststätte, in der dies geplant gewesen sei, war jedoch an diesem Tag geschlossen.
Unverrichteter Dinge ging der Mann mit dem Mädchen zum Auto, das er im Parkhaus hinter dem Rathaus abgestellt hatte. Dort packte er sie plötzlich und gab ihr einen Zungenkuss. Er berührte sie laut Anklage unter anderem im Intimbereich und an den Brüsten, küsste sie gegen ihren Willen. Die Teenagerin habe versucht, ihn wegzudrücken. Als sie schließlich im Auto gewesen seien, habe sich erst ein normales Gespräch entwickelt, bis der Angeklagte wieder übergriffig geworden sei.
Schließlich habe der Angeklagte die 17-Jährige vergewaltigt und sie zum Oralverkehr gezwungen. Als sie erklärte, ihr sei schwindlig, habe der Angeklagte schließlich von ihr abgelassen. Unter einem Vorwand konnte die 17-Jährige schlussendlich fliehen.
Angeklagter schweigt zum Vergewaltigungsvorwurf
Der zweite Vorwurf betraf seine Ehefrau. Diese habe er nach der Trennung, die er schlecht verkraftet habe, permanent kontaktiert. Als er die Frau mit einer Freundin im August im Wald getroffen habe, habe er beide als „Schlampe“ beziehungsweise „verfluchte Schlampe“ bezeichnet.
Der Angeklagte machte im Gericht von seinem Recht zu Schweigen Gebrauch. Sein Anwalt erkundigte sich bei der Nebenklägervertretung, wie es der 17-Jährigen aktuell gehe. Die Anwältin der Teenagerin, die sie beim Prozess vertritt, erklärte, sie habe das Mädchen zuletzt vor ihrem zweiwöchigen Urlaub gesprochen, der Prozesstag war auch ihr erster Arbeitstag. Doch vor ihrem Urlaub „ging es ihr schlecht.“
Der Prozess wurde an das Landgericht verwiesen, nachdem der Fall bereits im Februar und März am Amtsgericht Calw verhandelt worden ist. Da die Strafe bei mehr als vier Jahren Haft liegen könnte, wurde der Fall an das Landgericht abgegeben.
Darum wird vor dem Jugendgericht verhandelt
Obwohl der Angeklagte 46 Jahre zum Tatzeitpunkt war, wird er vor dem Jugendschöffengericht angeklagt. Das liegt daran, dass das mutmaßliche Opfer im September erst 17 war. Das Jugendschöffengericht soll in solchen Fällen den besonderen Schutz von Kindern und Jugendlichen sicherstellen.