Der Prozess findet am Landgericht Karlsruhe statt. Foto: imago images/Nicolaj Zownir

Für den Mord an einem 51-Jährigen mit Hammer und Schraubenzieher soll ein Mann nach dem Willen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt werden.

Karlsruhe - Nach dem Willen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage soll ein Mann für den Mord an einem 51-Jährigen mit Hammer und Schraubenzieher zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt werden. Für die mitangeklagte Lebensgefährtin forderte die Anklagebehörde am Freitag Freispruch, wie eine Sprecherin des Landgerichts Karlsruhe weiter mitteilte. Die Verteidiger des angeklagten Türken hätten auf eine Freiheitsstrafe nicht über zehn Jahren wegen Totschlags plädiert, der Anwalt der Deutschen auch auf Freispruch. Ein Urteil wird am Mittwoch erwartet.

Der 43 Jahre alte Angeklagte soll das Opfer im Dezember vergangenen Jahres in einem Waldstück in der Nähe von Mühlacker (Enzkreis) getötet haben. Der Mann verblutete an 49 Schlag- und Stichverletzungen. Motiv für die Tat war laut Staatsanwaltschaft, dass das Opfer damit drohte, dubiose Geschäfte des 43-Jährigen beim Finanzamt zu melden - obwohl er sich gegenüber Behörden und Gerichtsvollzieher stets als mittellos ausgegeben hatte.

Der Tote wurde später im Kofferraum eines Autos gefunden. Die 49 Jahre alte Verlobte des Beschuldigten ist die Ex-Frau des Opfers. Ursprünglich hatte es geheißen, sie sei in die Mordpläne ihres Partners eingeweiht gewesen. Nach Angaben der Gerichtssprecherin ließen sich dafür im Prozess keine ausreichenden Nachweise finden.