Das Verfahren vor dem Lahrer Amtsgericht endete am Dienstagnachmittag mit einem Freispruch. Foto: red

Am Lahrer Bahnhof bot ein Mann einer Passagierin Geld für Sex, woraufhin sie ihn wegen Beleidigung anzeigte. Der Lahrer musste sich jetzt vor dem Amtsgericht verantworten. Er wurde freigesprochen.

Der Angeklagte ist ein gebürtiger Lahrer mit türkischen Wurzeln von Mitte 20. Die Frau etwa in dem gleichen Alter. Sie hatten sich nicht gekannt, ehe sie am 8. April 2022, einem Freitag, beide spätabends in den Regional-Express von Offenburg nach Lahr einstiegen. Er fuhr von der Arbeit nach Hause, sie wollte zu einer Party nach Lahr. Im Zug setzte er sich neben sie, man kam ins Gespräch. Nach der Ankunft am Lahrer Bahnhof bot der Lahrer der Frau dann 250 Euro und 15 Gramm Haschisch, „wenn du es hier mit mir treibst“. Vor Gericht wurde er am Dienstag trotzdem freigesprochen – obwohl die Frau als Zeugin versicherte, dass der Angeklagte sie „beleidigt und in meiner Ehre als Frau herabgewürdigt hat“.

 

Richter Patrik Lehmann war anzumerken, dass er sich mit dem Freispruch selbst nicht ganz wohlfühlte. Für die Begründung nahm er sich fast 20 Minuten Zeit. „Dann heißt es wieder, Staatsanwalt und Gericht lassen die Männer laufen, und die Frauen sind immer die Opfer“, kommentierte er die mögliche Außenwirkung seines eigenen Urteilspruchs. Aber er Tatbestand der Beleidigung sei nicht bewiesen. Zuvor hatte auch Staatsanwalt Rainer Hornung-Jost in seinem Plädoyer einen Freispruch gefordert.

Sowohl der Richter als auch der Staatsanwalt hielten dem Angeklagten indes eine Standpauke. Sein Verhalten Frauen gegenüber müsse er dringend ändern, war noch das Mindeste, was er sich anhören musste. Trotzdem verließ er den Gerichtssaal mit einem breiten Grinsen im Gesicht. Während des Verfahrens zuvor hatte er geschwiegen.

Der Mann ist kein unbeschriebenes Blatt. In seiner Akte finden sich unter anderem Strafverfahren wegen einer Vergewaltigung und einer sexuellen Nötigung am Offenburger Bahnhof, die jedoch beide mit einem Freispruch endeten.

Einer wildfremden Frau mit rüden Worten Geld für Sex bieten und dann vor Gericht damit davonkommen – wie ist das möglich? Wieso war das keine Beleidigung? Nun, das Urteil hatte auch mit dem Verhalten der Frau zu tun, sowohl an dem fraglichen Abend im April 2022 als auch nun als Zeugin vor Gericht. Eine eloquente und sehr selbstsicher wirkende Person, die als Zeugin sagte, es schon gewohnt zu sein, „triebgesteuerte Jungs abzuwehren“.

Erst fragt der Mann nach einem Kuss, dann verschärft er die Tonlage

Das Zusammentreffen mit dem Angeklagten im April 2022 schilderte sie als zunächst harmloses Geplänkel. Sie habe sich auf ein Gespräch mit ihm eingelassen, ohne im Geringsten mit ihm zu flirten. Als er ihr angeboten habe, am Telefon ein Taxi für sie zu rufen, das sie vom Lahrer Bahnhof zu ihrer Party bringt, sei sie darauf eingegangen. Man sei dann vom Bahnhof ein Stück weggegangen und habe unter einem Vordach auf das Taxi gewartet.

Dort führte der Mann das Gespräch schnell auf schlüpfriges Terrain. Ob sie ihn für 50 Euro küssen würde, fragte er. Die Frau gab eine ironische Antwort, meinte, er solle doch „zuerst einen Fuffi zeigen“. Daraufhin steigerte der Mann seine Angebote, nannte erst 80 und 150 Euro, die er ihr für einen Kuss geben würde.

Ein Taxi kam indes geschlagene 50 Minuten nicht – vor Gericht stand der Verdacht im Raum, dass der Angeklagte gar keines bestellt hatte. Bewiesen ist das aber nicht.

Die Atmosphäre an dem Abend im April wurde immer ungemütlicher. Schließlich bot der Mann ihr 250 Euro für Sex – nachdem sie ihm zuvor mehrfach klargemacht habe, dass er sie in Ruhe lassen soll, wie sie vor Gericht betonte.

Angst habe sie nicht gehabt. Dafür sei sie gar nicht der Typ, sagte sie jetzt. Doch andere Frauen, die nicht so selbstbewusst seien, „hätten vielleicht nicht so cool reagiert“. Deshalb wünsche sie sich, dass der Angeklagte verurteilt wird, machte sie deutlich. Damit anderen Frauen das erspart bleibe, was sie erleben musste.

Verdächtiger ist bei der Lahrer Polizei kein Unbekannter

An dem Abend hatte sie sich schließlich selbst ein Taxi gerufen. Tags darauf ging sie zur Lahrer Polizei, wo man ihr verschiedene Porträtfotos vorlegte. Auf einem identifizierte sie sofort den Angeklagten. Der Polizist habe ihr gesagt, dass der Mann bekannt dafür sei, Frauen zu belästigen.

An dem Abend im April hatte sie aber nicht sofort Nein gesagt, als der Mann ihr zunächst Geld für einen Kuss bot. Der Angeklagte, der unter einer Lernschwäche leidet, habe deshalb möglicherweise nicht erkannt, dass sein Verhalten beleidigend sei, so Lehmann.

Dem Angeklagten gab der Amtsrichter den Ratschlag, dass sein Verhalten „der falsche Weg ist, um Frauen anzusprechen“. In seiner Urteilsbegründung brachte Lehman dann auch eine mögliche Gesetzeslücke zur Sprache, die nun zum Freispruch geführt habe.