Der suspendierte Richter muss sich vor dem Landgericht in Karlsruhe wegen des Verdachts auf Korruption verantworten. Foto: dpa/Benedikt Spether

Ein suspendierter Richter, ein ehemaliger Kripobeamter und ein Autohändler sollen in ein Geflecht aus Beziehungen und Geldzahlungen verstrickt sein.

Von Einzelzahlungen in Höhe von bis zu 12 500 Euro – und in Summe von etwa 156 000 Euro ist die Rede in einem am Dienstag begonnenen Korruptionsprozess am Karlsruher Landgericht. Das Geld soll laut Anklage ein suspendierter Amtsrichter über längere Zeit an einen Sportverein überwiesen haben lassen, der von einem ehemaligen Polizisten geführt wurde. Die Summen stammen wohl aus Geldauflagen, die bei Gerichtsverfahren in Baden-Baden verhängt wurden.

 

Der dritte Angeklagte ist ein Autohändler aus Rastatt

Laut Anklage soll der 66-jährige Kripobeamte – mutmaßlich als Gegenleistung für die getätigten Geldzuweisungen aus Gerichtsprozessen – den Richter zu teuren Essen eingeladen haben. Die Essenseinladungen werden auf Beträge zwischen 250 und 400 Euro taxiert. Von einem gegenseitigem „Geben und Nehmen, der Erlangung von Wohlwollen“, spricht die Staatsanwaltschaft. Im Prozess geht es auch um Einflussnahme bei Gerichtsverfahren. 13 Verhandlungstage sind angesetzt.

Der Dritte im Bunde, ein Autohändler aus dem benachbarten Rastatt, wollte am Dienstag erst mal gar nichts sagen. Von ihm soll der Richter laut Anklage wiederholt hochwertige Fahrzeuge und Geld in Form von Darlehen bekommen haben. Dem suspendierten Richter wird vorgeworfen, er sei mit dem Namen seiner Ehefrau ein Scheinarbeitsverhältnis bei dem Autohändler eingegangen. Diesem habe er dann jahrelang bei Rechtsstreitigkeiten hilfreich zur Seite gestanden, oder auch so manchen Schadensfall mit Mietwagen des Händlers „trickreich geregelt“. Eine Nebentätigkeit, die dem Richter im Normalfall vom Dienstherrn nie genehmigt worden wäre. Der Anwalt des Autohändlers bezeichnete die Beziehung der Männer dagegen „als langjährige Freundschaftsverhältnisse, und sozial adäquate Vorgänge“. Die Anklage seien „nebulös definierte Abhängigkeitsverhältnisse“.

Die Anklageschrift umfasst 171 Seiten

Der frühere Strafrichter am Amtsgericht in Baden-Baden, der im Mittelpunkt des Korruptionsprozesses steht, wirkte bei seinem Auftritt im Schwurgerichtssaal des Landgerichts gesundheitlich angeschlagen. Der 60-Jährige erhofft für sich selbst „ein Ende des Albtraums“, der seit nunmehr fünf Jahren anhalte. Von Tinnitus und Depressionen ist die Rede, er selbst „habe alles verloren, was ihm wichtig war“.

Seit Dezember 2017 ist er vom Dienst suspendiert und rügt zugleich die Art und Weise der Ermittlungen gegen ihn. Ihm missfiel, dass Polizeibeamte ermittelten, mit denen er „jahrelang eng zusammenarbeitete“. Auch der einstige Kripobeamte rügte zu Prozessauftakt die Ermittlungen. Die Hausdurchsuchungen vom November 2017 seien rechtswidrig gewesen.

Der Beginn des Hauptverfahrens gegen den suspendierten Amtsrichter und die zwei weiteren Beklagten war wegen Corona zwei Mal verschoben worden. Zehn strafrechtliche Fälle der Vorteilsannahme, zudem Bestechlichkeit, Rechtsbeugung und Verrat von Dienstgeheimnissen wirft ihm die Anklage vor. Oberstaatsanwältin Birgit Becker verlas akribisch allein mehr als 30 Minuten lang die gegen ihn gerichteten Anklagepunkte. Die Anklageschrift umfasst 171 Seiten.

Die Verhandlung wird am Donnerstag fortgesetzt. Ein Urteil wird für Ende Juli erwartet. (Az.: 4 KLs 730 Js 21302/17)